
Arbeitsschutz und Hygiene-Maßnahmen wegen Corona
Vorsorgemaßnahmen Arbeitgebers, Schutz- und Hygienekonzept, Kundendienst, Verhaltens- und Hygienemaßnahmen
Das Coronavirus Sars-CoV-2 verbreitet sich über Speichel- und Schleimtröpfchen. Beim Husten, Niesen und lauten Sprechen werden sie ausgestoßen und können viele Viren enthalten. Auch beim normalen Sprechen und Atmen entstehen Sekrettröpfchen.
Allerdings sind diese winzig klein und schweben eine Zeitlang als Aerosol in der Luft herum. Dieses Aerosol können andere Menschen einatmen und sich möglicherweise mit den enthaltenen Viren infizieren.
Ziel von Hygienemaßnahmen ist es, die Übertragungskette zu unterbrechen.
Allgemeine Verhaltensregeln
- Abstand halten
- Direkten Körperkontakt (Umarmung, Küsschen, ggf. Händeschütteln) vermeiden
- Berührung des eigenen Gesichts mit ungewaschenen Händen vermeiden
- Häufiges, gründliches Händewaschen mit Wasser und Seife
- Häufiges und gründliches Lüften von geschlossenen Räumen
aktueller Hinweis
Das Bundeskabinett hat am 20. Januar 2021 eine neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV) beschlossen. Um den Gesundheitsschutz der Beschäftigten zu gewährleisten, sieht diese zusätzliche Maßnahmen, wie z. B. Homeoffice für Beschäftigte, vor.
Mehr Informationen zu diesem Thema und die entsprechenden FAQs des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales finden Sie hier.
Was muss ich bei der Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts beachten?
Das Gesundheitsministerium hat hierfür eine Checkliste für die Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts herausgegeben.
Checkliste Erstellung eines Schutz- und Hygienekonzepts
Die Checkliste betrifft alle Geschäfte. Die Betriebe haben ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten. Es muss zudem durch geeignete Maßnahmen sichergestellt werden, dass die Zahl der gleichzeitig im Ladengeschäft anwesenden Kunden nicht höher ist, als ein Kunde je 10 qm Fläche.
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Ansprechpartner
Rudolf Fischer
Technische Beratung
Fax 089 5119-311
rudolf.fischer--at--hwk-muenchen.de
Raik Hoffmann
Technische Beratung
Fax 089 5119-311
raik.hoffmann--at--hwk-muenchen.de
Verdachtsfall im Unternehmen
Waren Beschäftigte in einem vom Robert-Koch-Institut (RKI) ausgewiesenen Risikogebiet, sollten diese unabhängig von Symptomen unnötige Kontakte vermeiden und wenn möglich zu Hause bleiben. Treten bei diesen Personen Symptome auf, sollten diese nach telefonischer Voranmeldung mit Hinweis auf die Reise einen Arzt aufsuchen.
Waren Beschäftigte in Regionen in denen Coronavirus-Fälle vorkommen (jedoch keine Risikogebiete), dann sollten diese, sobald innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr Symptome der Erkrankung auftreten, nach Voranmeldung einen Arzt aufsuchen.
Das Gesundheitsamt ist im Anschluss für den Meldeweg und die Verhängung von weiteren Maßnahmen zuständig. Infizierte werden i. d. R. zu ihren Kontaktpersonen der vergangenen Tage befragt, diese werden namentlich registriert und müssen sich gegebenenfalls Labortests unterziehen. Es ist wichtig, dass Sie in einem solchen Fall mit dem Amt kooperieren, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern.
Hatten Beschäftigte einen persönlichen Kontakt mit einer Person, bei der das SARS-CoV-2-Virus im Labor nachgewiesen wurde, sollten sich diese unverzüglich an das Gesundheitsamt wenden.
Eine Entschädigung für einen eventuellen Verdienstausfall ist in § 56 Infektionsschutzgesetz ("Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen") von unter Quarantäne gestellten Beschäftigten geregelt.
Ansprechpartner in den Gesundheitsämtern
Für Fragen zum Coronavirus nehmen Sie bitte Kontakt zu den Gesundheitsämtern in den entsprechenden Landkreisen auf.
Link
Welche Regelungen gibt es zur Maskenpflicht am Arbeitsplatz?
- Maskenpflicht am Arbeitsplatz, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht zuverlässig eingehalten werden kann. Unter Arbeitsplatz ist nicht nur das Büro zu verstehen, sondern etwa auch auf die Baustelle oder der Bereich beim Kunden, in dem der Beschäftigte im Rahmen seiner Arbeit tätig ist.
- Maskenpflicht auf den Begegnungs- und Verkehrsflächen der Arbeitsstätte, z.B. Flure, Eingänge, Fahrstühle, Kantinen. Als Arbeitsstätte gilt dabei aber nicht nur das Gebäude des Betriebes sondern auch Lagerräume oder etwa eine Baustelle.
Welche Vorsorgemaßnahmen hat der Arbeitgeber zu ergreifen?
Die Inhalte des SARS-CoV-2 Arbeitsschutzstandards finden Sie im Merkblatt des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, zu den wesentlichen Punkten gehören u. a.:
- Arbeitsschutz muss um betriebliche Maßnahmen zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 ergänzt werden.
- Abläufe müssen so organisiert werden, dass die Beschäftigten möglichst wenig direkten Kontakt zueinander haben.
- Der Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 Metern muss auch bei der Arbeit eingehalten werden - in Gebäuden, im Freien und in Fahrzeugen.
- Für zusätzlichen Schutz bei unvermeidlichem direkten Kontakt sorgen und
zusätzliche Hygienemaßnahmen vorhalten. - Hinweise im Betrieb anbringen, u.a. auf die Einhaltung von Hygienevorschiften (keine Begrüßung mittels Handschlags, häufiges Desinfizieren und Waschen der Hände, Husten- und Nieß-Etikette).
Publikationen der DGUV zum Coronavirus
Coronavirus und Kosmetik – Arbeitsschutz, Hygiene, Antworten auf häufige Fragen
Coronavirus und Friseurhandwerk – Arbeitsschutz, Hygiene, Antworten auf häufige Fragen
Welche Hygienemaßnahmen müssen Handwerksbetriebe einhalten?
Der bayerische Gesetzgeber hat für die Öffnung von Handwerksbetrieben Anforderungen gestellt. Die „10 qm pro Kunde-Regel“ gilt aber nur für Einzelhandelsgeschäfte, nicht für rein handwerkliche Dienstleister.
Folgende Hygienemaßnahmen hat der bayerische Gesetzgeber festgelegt
- 1,5 m Abstand der Kunden zueinander
- Mund-Nasen-Bedeckung des Personals ·
- Mund-Nasen-Bedeckung der Kunden (Ausnahmen siehe unten)
- Schutz- und Hygienekonzept (eine Checkliste des Bayerischen Gesundheitsministeriums sowie praktische Handlungsempfehlungen - siehe auch Downloads)
Vereinzelt haben die jeweiligen Berufsgenossenschaften Hygienemaßnahmen geregelt, die über die vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Anforderungen hinausgehen.
Welche Hygienemaßnahmen müssen Handwerker, die Ladengeschäfte betreiben, einhalten?
Handwerksbetriebe, die dem Einzelhandel zuzuordnen sind, beispielsweise Bäcker, Metzger, Konditoren, oder neben der handwerklichen Dienstleistung Waren verkaufen (z.B. Fotograf verkauft Bilderrahmen oder Fotoapparate) müssen folgende Hygienemaßnehmen beachten:
- 1,5 Meter Abstand der Kunden zueinander
- 1 Kunde pro 10 qm Verkaufsfläche, solange die gesamte Verkaufsfläche 800 qm nicht überschreitet. Überschreitet die Verkaufsfläche 800 qm gelten für 800 qm die „1 Kunde 10 qm-Regel“, für die Fläche über 800 qm die Regelung von 20 qm je Kunde.
- Mund-Nasen-Bedeckung des Personals; soweit in Kassen- und Thekenbereich transparente Schutzwände aufgestellt sind, entfällt die Maskenpflicht (Anforderungen an den Arbeitsschutz bleiben jedoch bestehen)
- Mund-Nasen-Bedeckung der Kunden (auch auf dem zugehörigen Parkplatz)
- Schutz- und Hygienekonzept (eine Checkliste des Bayerischen Gesundheitsministeriums sowie praktische Handlungsempfehlungen - siehe auch Downloads)
Wo finde ich Hinweise zu Schutzmaßnahmen für Handwerker und Handwerkerinnen im Kundendienst sowie weitere Empfehlungen die Betriebe und Beschäftigte umsetzen können?
Hinweise der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) zu Schutzmaßnahmen im Kundendienst
Gibt es gewerkspezifische Hinweise die es ggf. zu beachten gilt?
Sie finden weitere gewerkspezifische Informationen auf den Internetseiten der zuständigen Unfallversicherungsträger
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
- Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft
- Berufsgenossenschaft Holz und Metall
- BG ETEM
- Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe
- Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
- BG Verkehr
Wo findet man Informationen zu notwendigen Verhaltens- und Hygienemaßnahmen?
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) stellt als Behörde im Geschäftsbereich des Bundesminsteriums für Gesundheit auf aktuelle und fachlich gesicherte Informationen rund um das Coronavirus und die Erkrankung COVID-19 bereit. Sie finden hier ebenfalls wichtige Hygiene- und Verhaltensregeln und -empfehlungen zur Vorbeugung von Infektionen.
Wo finde ich grundlegende Informationen zum Corona-Virus?
Das Robert Koch-Institut bietet umfassende Informationen und aktuelle Entwicklungen zum Thema COVID-19 an.
Wo findet man Antworten zu häufig gestellten Fragen im Zusammenhang mit dem Thema Arbeitsschutz im Gesundheits- und Sozialwesen?
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin hat FAQs zu häufig gestellten Fragen zu Tätigkeiten im Gesundheitswesen, in Laboren und im Sozialwesen erstellt.
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration – Informationen zum Coronavirus
Weitere Corona-Informationen
Aktuelle Meldungen
Kontakt per Telefon, E-Mail und Online-Formular unverändert möglich
6. März 2021 - Aktuelle Auflagen für Öffnungen, Betriebe mit Ladengeschäften, Ausgangsbeschränkungen
17. Februar 2021: Überbrückungshilfe III und die Neustarthilfe für Soloselbständige können ab sofort beantragt werden!
Außerordentliche Wirtschaftshilfen für November und Dezember - Details der Hilfen stehen
Anträge können seit Ende Oktober gestellt werden
Beratungsangebot der Handwerkskammer
Vorsorgemaßnahmen Arbeitgebers, Schutz- und Hygienekonzept, Kundendienst, Verhaltens- und Hygienemaßnahmen
Kontakt per Telefon, E-Mail und Online-Formular unverändert möglich
Informationen zu finanziellen Unterstützungen während der Coronapandemie.
Informationen aus dem Steuer- und Sozialversicherungsrecht, die im Zusammenhang mit Corona veröffentlicht wurden.
Wir informieren Sie über aktuelle Änderungen
Erweiterte Home-Office-Regelung für Betriebe - zusätzliche Maßnahmen für den Gesundheitsschutz der Beschäftigten
Eine Übersicht über ausgewählte Teststationen in Bayern, die Sie für sich oder Ihre Mitarbeiter nutzen können.
Unsere Berater informieren Sie regelmäßig über aktuelle Themen im Zivil- und Wirtschaftsrecht, die im Zusammenhang mit Corona stehen.
Informationsquellen
BundesgesundheitsministeriumIn
Robert-Koch-Institut
Bundeswirtschaftsministerium
Auswärtiges Amt
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Geoinfosystem zur Corona-Krise (Esri)
Informationen zur Ausbreitung (Johns-Hopkins-Universität)
Dashboard zu COVID-19 mit Fallzahlen nach Bundesland und Landkreis (RKI)