Franz Xaver Peteranderl

Peteranderl: "Keine Änderung auf Kosten schwächerer Vertragspartner"Bayerisches Handwerk zum AGB-Recht

19. Dezember 2018

Mehrere große deutsche Wirtschaftsverbände haben von der Bundesregierung gefordert, das Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB-Recht) zu lockern. Beklagt wird insbesondere, dass international übliche Vertragsklauseln wie Haftungsbegrenzungen nach dem deutschen AGB-Recht nicht wirksam vereinbart werden können. Der Bayerische Handwerkstag (BHT) spricht sich gegen eine Aufweichung des AGB-Rechts aus: „Ich warne davor, die Vertragsfreiheit für wirtschaftlich überlegene Unternehmen auf Kosten schwächerer Vertragspartner zu ändern. Das AGB-Recht hat sich im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen bewährt: Es ist transparent, ausgewogen und schafft Sicherheit“, betont BHT-Präsident Franz Xaver Peteranderl.

Vor allem Handwerk und Mittelstand profitieren vom bestehenden AGB-Recht, da es die einseitige, unangemessene Verlagerung von Risiken zu Lasten schwächerer Vertragspartner verhindert. Die von den Verbänden beanstandete Einschränkung der Vertragsfreiheit ist nicht nachvollziehbar, da jeder gesetzlich zulässige Inhalt durch die Vertragspartner individuell vereinbart werden kann. Peteranderl: „Das Bayerische Handwerk tritt dafür ein, die Indiz-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs endlich auch gesetzlich zu regeln.“

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