Peteranderl: "Anhebung des Verbraucherschutzes führt nicht automatisch zu Wirtschaftswachstum"Bayerisches Handwerk zum Fernabsatzrecht
13. Dezember 2018
Die EU-Kommission beabsichtigt, im Rahmen ihrer digitalen Agenda u.a. das Fernabsatzrecht europaweit zu harmonisieren. In diesem Zusammenhang hat die Europäische Kommission bereits Ende 2015 einen Entwurf zur Reform der Fernabsatz-Richtlinie veröffentlicht. Der EU-Ministerrat hat sich nun darüber verständigt und damit den Weg für Trilogverhandlungen geöffnet. „Wir bezweifeln, dass sich das mit der Reform angestrebte Wirtschaftswachstum durch eine Anhebung des Verbraucherschutzniveaus erreichen lässt. Wie die Erfahrungen aus der Praxis zeigen, ist der zurückhaltende grenzüberschreitende Vertrieb von Waren und Dienstleistungen nicht auf unterschiedliche Regelungen des Verbraucherrechts zurückzuführen, sondern vielmehr auf die unterschiedlichen Landessprachen, Marktstrukturen und Bedürfnisse der Kunden“, betont Franz Xaver Peteranderl, Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT).
Darüber hinaus kritisiert das Bayerische Handwerk insbesondere die im EU-Ministerrat vereinbarte Mindestharmonisierung der Verjährungsfrist von zwei Jahren sowie die zugunsten von Verbrauchern vorgesehene Verlängerung der Beweislastumkehr bei Mängeln von derzeit sechs Monaten auf mindestens ein Jahr. Peteranderl: „Wir halten die bisherige Regelung für ausreichend. Eine faktische Verlängerung der Gewährleistungshaftung ist zum Nachteil der kleinen und mittleren Handwerksbetriebe.“
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