Whistleblowing
Handwerkskammer für München und Oberbayern

Peteranderl: "Unternehmern nicht pauschal Unredlichkeit unterstellen"Bayerisches Handwerk zum Whistleblowing

28. Februar 2019

Das bayerische Handwerk fordert im Rahmen des Trilogverfahrens der EU zum Whistleblowing weiter eine Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im europäischen Richtlinienentwurf. Die EU will Hinweisgeber, die vermeintliche Rechtsverstöße von Unternehmen melden, mit einer entsprechenden Richtlinie schützen. Die laufenden Verhandlungen lassen jedoch aktuell Verschlechterungen auch für kleine und mittlere Betriebe des Handwerks befürchten. „Das EU-Parlament, der Rat und die Kommission dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass sie Unternehmern pauschal Unredlichkeit unterstellen. Vielmehr ist es doch im Sinne jeder Firma, Fehler oder unlautere Geschäftspraktiken frühzeitig zu identifizieren und abzustellen“, betont Franz Xaver Peteranderl, Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT).

Ohne „KMU-Ausnahme“ droht Handwerksbetrieben zusätzliche Bürokratie, fürchtet der BHT. Peteranderl: „Wir fordern die bayerischen EU-Parlamentarier auf, sich in Brüssel für eine tragfähige Lösung im Sinne des Handwerks stark zu machen. Ziel der Gesetzgebung muss es sein, die Rechtsvorschriften, mit denen sich der Handwerker tagtäglich befassen muss, zu reduzieren. Unsere Unternehmer sollten mehr Zeit in der Werkstatt verbringen. Dort entsteht Wertschöpfung und nicht beim Ausfüllen von Formularen und Wälzen von Paragraphen im Büro. Deshalb muss bei den weiteren Verhandlungen unbedingt dafür Sorge getragen werden, dass KMU von unverhältnismäßigen Belastungen ausgenommen werden.“

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