Peteranderl: "Weitere Verbesserungen für Handwerk und Mittelstand nötig"Bayerisches Handwerk zur EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern
21. November 2018
Die Europäische Kommission plant Hinweisgeber (sog. Whistleblower), die vermeintliche Verstöße von Unternehmen gegen EU-Recht melden, mit einer Richtlinie zu schützen. Dafür hat der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments gestern einen ersten Berichtsentwurf verabschiedet, der Grundlage für das weitere Gesetzgebungsverfahren ist. Dabei wurde eine für Handwerk und Mittelstand wichtige Änderung vorgenommen: „Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, ob sie Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitern verpflichten, entsprechende ‚interne Meldekanäle’ für Hinweisgeber einzurichten. Wir werden bei der Bundesregierung darauf drängen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) von dieser Pflicht auszunehmen“, betont Franz Xaver Peteranderl, Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT). „Unseren Betrieben bliebe so ein erheblicher bürokratischer Aufwand erspart. Die flachen Hierarchien im Handwerk sorgen ohnehin dafür, dass mögliche Missstände im Unternehmen schnell erkannt und behoben werden“, so Peteranderl weiter.
Die Handwerksorganisationen, darunter der BHT, hatten sich vorab für die Änderung stark gemacht. Nun gelte es, weitere Verbesserungen im Gesetzgebungsverfahren zu erreichen, sagt der BHT-Präsident. Dazu zählen u.a. die geplanten Hinweisgeberschutzregelungen, mit denen sich Hinweisgeber vor Sanktionen durch den Betrieb schützen können. Das Bayerische Handwerk sieht die Unternehmen hier benachteiligt. „Wir werden die Umsetzung der Richtlinie in Deutschland aufmerksam begleiten“, kündigt Peteranderl an.
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