Franz Xaver Peteranderl

Peteranderl: "Ende eines Unternehmens nicht auf Kosten der Gläubiger verzögern"Bayerisches Handwerk zur Insolvenzantragspflicht

Das bayerische Handwerk begrüßt, dass seit dem 1. Oktober 2020 zahlungsunfähige Unternehmen wieder verpflichtet sind, einen Antrag auf Insolvenz zu stellen. Die sog. „Insolvenzantragspflicht“ war im Frühjahr zur Überwindung der Corona-Krise ausgesetzt worden. „Das für die Wirtschaft wichtige Vertrauen auf einen zahlungsfähigen Geschäftspartner wird so zumindest teilweise wieder hergestellt“, betont Franz Xaver Peteranderl, Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT).

Seit dem 1. Oktober gilt die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht nur noch für überschuldete Unternehmen. Doch der BHT drängt darauf, auch diese zum 31. Dezember 2020 enden zu lassen. Peteranderl: „Gerade kleine und mittlere Handwerksbetriebe müssen sich darauf verlassen können, dass ihre Geschäftspartner über ausreichend finanzielle Mittel verfügen, um fällige Verbindlichkeiten zu begleichen. Das Ende eines Unternehmens darf nicht auf Kosten seiner Gläubiger verzögert werden.“

Dementsprechend groß war bei vielen Handwerksunternehmen zuletzt die Angst, nach erbrachter Leistung auf der Rechnung und damit auf den Kosten sitzen zu bleiben. „Eine weitere Aussetzung der Insolvenzantragspflicht hätte für Handwerksbetriebe, die im Geschäftsverkehr mit anderen Unternehmen überwiegend auf der Gläubigerseite stehen, weitreichende negative Konsequenzen“, so der BHT-Präsident. Der Bayerische Handwerkstag hat diese Bedenken auch in einem Schreiben an Bayerns Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger deutlich gemacht, und im Sinne der Betriebe um Unterstützung gebeten.

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