Meisterbrief
Handwerkskammer für München und Oberbayern
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Peteranderl: "Ein fataler Fehler wird so zumindest in Teilen korrigiert"Bundesratsbeschluss zur Wiedereinführung der Meisterpflicht

20. Dezember 2019

Das bayerische Handwerk begrüßt die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken, die zu Beginn des kommenden Jahres erfolgen wird. Dafür hat der Bundesrat heute den Weg mit seiner Zustimmung zu einem entsprechenden Gesetzentwurf freigemacht. „Mit dem Beschluss des Bundesrats wird ein fataler Fehler aus dem Jahr 2004 zumindest in Teilen korrigiert“, betont der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Franz Xaver Peteranderl.

Im Zuge der Novelle der Handwerksordnung 2004 war in 53 Gewerken die Meisterpflicht abgeschafft worden. Seitdem ist in einigen dieser „zulassungsfreien Berufe“ die Zahl der Fachkräfte und Auszubildenden teilweise deutlich zurückgegangen. Auch verweilen Betriebe in Berufen mit Meisterpflicht im Regelfall länger am Markt als in Berufen, in denen für die selbstständige Ausübung kein Meistertitel benötigt wird. Der BHT-Präsident: „Mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Handwerksberufen setzt die Politik ein wichtiges Signal. Die Meisterqualifikation steht für Gewährleistung und Verbraucherschutz. Sie stärkt die duale Ausbildung und sichert den Wissenstransfer von Generation zu Generation.“

 Ansprechpartner

Jens Christopher Ulrich

Stabsstellenleiter, Pressesprecher

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