Chemikalien-Klimaschutzverordnung: Übergangsfrist endet am 4. Juli 2009

Am 4. Juli 2009 endet die Übergangsfrist der "Verordnung zum Schutz des Klimas vor Veränderungen durch den Eintrag bestimmter fluorierter Treibhausgase (Chemikalien-Klimaschutzverordnung - ChemKlimaschutzV). Die Verordnung ergänzt und konkretisiert die EG-rechtlichen Vorgaben aus der "Verordnung (EG) Nr. 842/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates über bestimmte fluorierte Treibhausgase" vom 17.05.2006 (F-Gase- Verordnung)

Ab dem genannten Datum benötigen alle Personen, die Tätigkeiten zur Reduzierung von Emissionen (z.B. Dichtheitskontrollen und Reparatur), zur Rücknahme, Rückgewinnung und Entsorgung der in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 842/2006 aufgelisteten F-Gase durchführen eine Sachkundebescheinigung. Dies betrifft Tätigkeiten an:

  1. ortsfesten Kälteanlagen, Klimaanlagen und Wärmepumpen
  2. Einrichtungen, die fluorierte Treibhausgase als Lösungsmittel enthalten
  3. ortsfesten Brandschutzsystemen und Feuerlöschern
  4. Hochspannungsschaltanlagen

Für Tätigkeiten an Klimaanlagen in Kraftfahrzeugen endet die Übergangsfrist erst am 4. Juli 2010.

Bis auf wenige Ausnahmen benötigen alle Handwerksberufe eine erfolgreich abgelegte Prüfung, um die Sachkundebescheinigung zu erhalten.

Unser Infoblatt beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Chemikalien-Klimaschutzverordnung und die neue Sachkundepflicht.