Meisterbrief
Handwerkskammer für München und Oberbayern
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Peteranderl: "Wir hoffen, dass weitere zulassungsfreie Gewerke zurückkehren"In zwölf Handwerksberufen gilt wieder die Meisterpflicht

14. Februar 2020

Nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt gilt ab heute wieder die Meisterpflicht in zwölf Gewerken, darunter Fliesen-, Platten- und Mosaikleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker und Raumausstatter. „Die Wiedereinführung der Meisterpflicht in zwölf Gewerken stärkt den Meisterbrief, der als Aushängeschild des Handwerks für Qualität und Kompetenz steht. Er bedeutet aktiven Verbraucherschutz und sichert die duale Ausbildung und den Wissenstransfer über Generationen hinweg“, betont der Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT), Franz Xaver Peteranderl.

Bei der Novelle der Handwerksordnung im Jahr 2004 war in 53 Gewerken die Meisterpflicht abgeschafft worden. „In den Augen des Handwerks war das ein großer Fehler, da seitdem in einigen dieser ‚zulassungsfreien Berufe‘ die Zahl der Fachkräfte und Auszubildenden teilweise deutlich zurückgegangen ist“, sagt der BHT-Präsident. Auch existieren Betriebe in Berufen mit Meisterpflicht im Regelfall länger am Markt, als wenn für die selbstständige Ausübung kein Meistertitel benötigt wird. Peteranderl: „Die Rückkehr zur Meisterpflicht ist die Rückkehr zur Vernunft. Wir hoffen, dass nach der Evaluierung des Gesetzes in fünf Jahren weitere bislang zulassungsfreie Berufe in die Meisterpflicht zurückkehren.“

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