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Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen

Finanzierung von Infrastrukturprojekten in Öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP)               

BMWi - Mittelstandskonferenz am 31. Mai 2016: "Zukunft Mittelstand: Politik und Wirtschaft im Dialog"


Bei einem Treffen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) mit Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel hat BHT-Präsident Georg Schlagbauer in seinem Statement auf gravierende Probleme hingewiesen, die die Finanzierung von Infrastrukturprojekten in Öffentlich-privater Partnerschaft (ÖPP) für das Handwerk mit sich bringt.



Zu berücksichtigende Aspekte

Auch wenn außer Frage steht, dass viele notwendige Investitionsmaßnahmen dringend realisiert werden müssen, ist aus Sicht des Bayerischen Handwerks eine Abwicklung über ÖPP-Modelle mehr als kritisch zu sehen. Mehrere Aspekte sind dabei zu berücksichtigen:

  • Die Anwendung von ÖPP-Modellen umgeht die Problematik der Einstellung von Mitteln in den Haushalt und damit auch die Restriktionen einer Haushaltsführung.
  • ÖPP-Modelle bedeuten faktisch eine Ausheblung der VOB: Handwerk und Mittelstand werden durch Öffentlich-Private-Partnerschaften für Jahrzehnte zum Subunternehmer von Großkonzernen degradiert.
  • Auch das zur Lösung erkannter Probleme oft angeführte und hochgelobte Modell eines Funktionsbauvertrages steht einer mittelstandsfreundlichen Vergabe diametral entgegen. So sehen diese Verträge vor, dass der private Partner sich zum Beispiel zum Bau oder zur Erhaltung eines Straßenbauprojekts für einen Zeitraum von 20 bis 30 Jahren zu verpflichten hat. Es mag zwar zutreffen, dass damit eine hohe Qualität der Bauleistung sichergestellt wird; gleichzeitig wird damit aber auch erkauft, dass während dieser „Gewährleistungszeit“ der ÖPP-Partner sämtliche Reparatur- und Wartungsarbeiten ohne jegliche Ausschreibung und unter Ausnutzung seiner Marktmacht vergibt.
  • Damit werden insbesondere dem Mittelstand Preise abgerungen, die ein auskömmliches Wirtschaften nicht mehr ermöglichen. Auf die Praxis bezogen bedeutet dies, dass alle kommenden Wartungs-und Instandhaltungsleistungen dem Handwerk – zumindest zu auskömmlichen Preisen – entzogen werden und dieses, wenn überhaupt, bestenfalls zum Kostgänger eines Konsortiums wird.
  • Hinzu kommt, dass mit Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns Wettbewerbsverzerrungen augenfällig zu Tage treten, die es den Betrieben aus den Baugewerken kaum noch möglich machen, bei Ausschreibungen – auch nach VOB – einen Zuschlag zu erhalten. So haben diejenigen Betriebe, die Aufträge noch selbst ausführen und sich keiner Subunternehmer als Erfüllungsgehilfen bedienen, kaum noch die Chance, einen Zuschlag zu erhalten, wenn sie selbst mit Mindestlohn kalkulieren müssen, während andere Anbieter indirekt mit Stundensätzen von oftmals unter drei Euro Angebote erstellen.
  • Bei allem Verständnis für die Probleme großer Kapitalsammelstellen, die in gewaltiger Menge vorhandenen finanziellen Mittel zu auskömmlichen Renditen unterzubringen, kann es nicht sein, dass der Staat die derzeit bestehende Nullzinspolitik der Europäischen Notenbank derart abfedert, dass er institutionellen Anlegern Renditen von 3-4 % verschafft, während er selbst sich annähernd zum Nulltarif verschulden könnte.
  • Eine Zustimmung zur Infrastrukturfinanzierung im Weg von ÖPP-Modellen kann seitens des Handwerks damit bestenfalls nur dann erfolgen, wenn gleichzeitig sichergestellt ist, dass bei Auftragsvergaben Wettbewerbsbedingungen gelten, die es auch dem Handwerk möglich machen, zu angemessenen Preisen an den entsprechenden Aufträgen beteiligt zu werden.


Quelle: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr