Prüfungsinformation Mechatroniker/in

Hinweise zum Beruf "Mechatroniker/in" (Handwerk)

Alle Auszubildenden im Ausbildungsberuf Mechatroniker/in, die Ihre Ausbildung nach dem 1. August 2015 begonnen haben und deren Berufsausbildungsvertrag in die Lehrlingsrolle der Handwerkskammer für München und Oberbayern eingetragen wurde, legen die Abschlussprüfung vor einem Prüfungsausschuss des Handwerks ab. Geschäftsführende Stelle des Prüfungsausschusses ist die Innung für Elektro- und Informationstechnik München. Die Abschlussprüfung entspricht inhaltlich und qualitativ voll den hohen Anforderungen des Berufs und der Ausbildungsordnung. Sie berücksichtigt jedoch die speziellen Belange des Handwerks in diesem Bereich.

 



Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung zum/r Mechatroniker/in besteht aus zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen. Der erste Prüfungsteil findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt. Er kann nicht eigenständig wiederholt werden, da er ein Teil der Gesamtprüfung ist. Über seine Leistungen im Teil 1 der Abschlussprüfung wird der Prüfling informiert. Der zweite Teil der Prüfung erfolgt am Ende der Ausbildungszeit. Das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung setzt sich aus den gewichteten Ergebnissen aller Prüfungsbereiche zusammen. 



Teil 1 der Abschlussprüfung als Mechatroniker/in (Handwerk)

Der Teil 1 der Abschlussprüfung besteht aus dem Prüfungsbereich "Arbeiten an einem mechatronischen Teilsystem". In 8 Stunden muss eine Arbeitsaufgabe, die situative Fachgespräche und schriftliche Aufgabenstellungen enthält, bearbeitet werden.

Die erforderlichen Komponenten und Materialien werden vom Prüfungsausschuss im Rahmen einer kostenoptimierten Sammelbestellung beschafft und am Prüfungsort bereit gestellt. Darüber hinaus ist das benötigte Werkzeug vorhanden. Alle Prüfungsleistungen werden in den Räumen der Innung für Elektro- und Informationstechnik abgelegt. Es ist daher nicht notwendig, dass einzelne Teile vom Ausbildungsbetrieb beschafft oder dort bearbeitet werden müssen.

 

Kontakt

Innung für Elektro- und Informationstechnik München
Schillerstraße 38
80336 München
Telefon 089 551809-137
✉  info@elektroinnung-muenchen.de



Weitere Informationen

 Ausbildungsordnung Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)

 Prüfungszeiträume und Prüfungstermine

Teil 2 der Abschlussprüfung als Mechatroniker/in (Handwerk)

Der Teil 2 der Abschlussprüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche



Arbeitsauftrag (14 Stunden)

Der Prüfling soll eine Arbeitsaufgabe vorbereiten, durchführen, nachbereiten und mit auftragsspezifischen Unterlagen dokumentieren und darüber ein situatives fachgespräch führen. Die Aufgabe wird zentral vom Prüfungsausschuss gestellt und an verschiedenen Stationen bearbeitet.

Diese Kompetenzen werden bewertet:

  • Arbeitsaufträge analysieren, Informationen aus Unterlagen beschaffen, technische und organisatorische Schnittstellen klären, technische und betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte beachten
  • Arbeitsabläufe planen und abstimmen, Teilaufgaben festlegen, Planungsunterlagen erstellen, Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten am Einsatzort berücksichtigen
  • Aufträge durchführen, Funktion und Sicherheit prüfen und dokumentieren, Normen und Spezifikationen beachten, Ursachen von Fehlern systematisch suchen
  • Systeme freigeben und übergeben, Fachauskünfte erteilen,  Abnahmeprotokolle anfertigen, Arbeitsergebnisse und Leistungen dokumentieren und bewerten, Leistungen abrechnen, Systemdaten und -unterlagen dokumentieren

Alternativ kann der Prüfling auch in 20 Stunden einen betrieblichen Auftrag durchführen (vgl. Merkblatt betrieblicher Auftrag). Der Ausbildungsbetrieb wählt die Prüfungsvariante aus und teilt sie dem Prüfling sowie der Innung für Elektro- und Informationstechnik mit der Anmeldung zur Prüfung mit.



Arbeitsplanung (105 Minuten)

Der Prüfling soll schriftliche Aufgaben für die Erstellung eines Arbeitsplans zur Montage und Inbetriebnahme eines mechatronischen Systems nach vorgegebenen Anforderungen bearbeiten.



Funktionsanalyse (105 Minuten)

Der Prüfling soll schriftliche Aufgaben bezüglich der Beschreibung der Vorgehensweise zur vorbeugenden Instandhaltung und zur systematischen Eingrenzung eines Fehlers in einem mechatronischen System bearbeiten.



Wirtschafts- und Sozialkunde (60 Minuten)

Der Prüfling soll schriftlich praxisbezogene Aufgaben zu allgemeinen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Zusammenhängen der Berufs- und Arbeitswelt bearbeiten.



Download




Überbetriebliche Lehrlingsunterweisung im Handwerk

Die Ausbildung zum/r Mechatroniker/in wird im Handwerk ergänzt durch die Kurse der überbetrieblichen Lehrlingsunterweisung. Diese sind für alle Auszubildenden verpflichtend vorgeschrieben. Durch die Kooperation der Handwerwerkskammer für München und Oberbayern sowie der Metall-Innung München-Freising-Erding und der Innung für Elektro- und Informationstechnik München können die Inhalte an drei spezialisierten Lernorten vermittelt werden. Die Einladung zu den einzelnen Lehrgängen erfolgt jeweils über die ausführende Ausbildungsstätte.