
Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungs- und NeustarthilfenÜberbrückungshilfe Corona IV - Neustarthilfe 2022 für Soloselbständige
Hinweis
Details zu den Überbrückungshilfen und zu den Neustarthilfen finden Sie auch in den FAQs des Bundes, die Inhalte haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst.
Stand der Informationen
22. März 2022
Aktuell
Die Überbrückungshilfe III Plus und die Neustarthilfe Plus kann unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de noch bis zum 31. März 2022 beantragt werden.
Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungs- und Neustarthilfen bis zum 30. Juni 2022 als sog. „Überbrückungshilfe IV“, bzw. „Neustarthilfe 2022“.
Unternehmen, die im Rahmen der Corona-Pandemie besonders schwer und über eine sehr lange Zeit von Schließungen betroffen sind, erhalten einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss.
Die Antragstellung der Überbrückungshilfe IV und der Neustarthilfe 2022 für Kapitalgesellschaften erfolgt nur über einen prüfenden Dritten (Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte).
Die Antragstellung der Neustarthilfe 2022 für Soloselbständige und auch für Personengesellschaften erfolgt direkt über eine bundeseinheitliche IT-Plattform, hierzu muss eine Identifizierung über ein ELSTER-Zertifikat erfolgen. Es besteht allerdings ein Wahlrecht, den Antrag auch über einen prüfenden Dritten stellen zu können.
Beratungskosten für prüfende Dritte im Zusammenhang mit der Antragstellung und einer Schlussabrechnung sind anteilig förderfähig.
Es handelt sich bei der Überbrückungshilfe IV und bei der Neustarthilfe 2022 für Soloselbständige um einen steuerbaren Zuschuss.
Der Bund hat für die Unterstützung der Unternehmen bei der Antragstellung eine Hotline und ein Kontaktformular eingerichtet. Die IHK-München und Oberbayern hat als Bearbeitungsstelle der Anträge einen Leitfaden zur Beantragung der Neustarthilfe erstellt.
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Weitere Informationen
Hinweis
Für Diejenigen, für die keine der genannten Hilfen in Frage kommt, gibt es die sogenannte Bayerische Corona-Härtefallhilfe. Details finden Sie hier oder in der entsprechenden Richtlinie unter weitere Informationen.
Überbrückungshilfe IV im Detail
Die Bundesregierung verlängert die Überbrückungshilfen bis zum 30. Juni 2022 als sog. „Überbrückungshilfe IV“.
Unternehmen, die bereits Anträge auf Überbrückungshilfe IV für die Monate Januar bis März 2022 gestellt haben, können ab Anfang April mittels Änderungsantrags eine Verlängerung für die Monate April bis Juni beantragen, sofern ihre coronabedingten Umsatzrückgänge (im Vergleich zu 2019) andauern.
Förderfähig sind bei der Überbrückungshilfe IV, wie bisher bereits auch, fortlaufende, nicht einseitig veränderbare Fixkosten, wie z. B. Mieten/Pachten, Zinsen für Kredite und Darlehen und andere feste Ausgaben gemäß einer Aufstellung, die Sie in den FAQs des Bundes (Punkt 2.4.) einsehen können.
Lebenshaltungskosten oder ein Unternehmerlohn sind nicht förderfähig.
Die erstattungsfähigen Fixkosten der Überbrückungshilfe IV finden Sie in den FAQs des Bundes unter dem Punkt 2.4 und zusätzlich für die Veranstaltungs- und Kulturbranche unter dem Punkt 2.6.
Zur Veranstaltungs- und Kulturbranche gehören beispielsweise:
- Messebau (Aufbau und Abbau von Messeständen)
- Auf- und Abbau, Gestaltung von Bühnen
- Herstellung von Musikinstrumenten
- Caterer und Erbringung sonstiger Verpflegungsdienstleistungen
- Fotografen und Fotolabore
- Veranstaltungstechnik
- Visagist, Maskenbildner, Make-Up Artist
- Dienstleistungen im Bereich Veranstaltungstechnik
- …
Um Unternehmen zeitnah zu unterstützen, sind Abschlagszahlungen in Höhe von 50 Prozent der beantragten Förderung (maximal 100.000 Euro pro Monat) möglich.
Weitere Details zur Überbrückungshilfe IV entnehmen Sie bitte den FAQs des Bundes.
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Für die Antragstellung wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer.
Weitere Informationen
Ansprechpartner betriebswirtschaftliche Beratung
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Bundesministerium der Finanzen
FAQs des Bundes
Eigenkapitalzuschuss im Detail
Antragsberechtigte mit einem monatlichen Umsatzeinbruch von durchschnittlich mindestens 50 Prozent im Dezember 2021 und Januar 2022 erhalten einen Eigenkapitalzuschuss von 30 Prozent auf die Summe der Fixkostenerstattung nach Nummern 1 bis 11 für jeden Fördermonat, in dem sie antragsberechtigt sind.
Der Eigenkapitalzuschuss beträgt bis zu 50 Prozent des Betrags, den ein Unternehmen für die förderfähigen Fixkosten nach Nr. 1 bis 11 erstattet bekommt (vgl. Punkt 2.4 der FAQs zur Überbrückungshilfe IV des Bundes).
Neustarthilfe 2022 im Detail
Die Bundesregierung verlängert auch die Neustarthilfe Plus für den Zeitraum Januar 2022 bis zum 30. Juni 2022 als sog. „Neustarthilfe 2022“.
Im Rahmen der Überbrückungshilfe gibt es auch die „Neustarthilfe 2022“. Soloselbständige sowie Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften mit höchstens einer Teilzeitkraft, die durch Corona Schaden erleiden, werden von Januar bis zum 30. Juni 2022 mit der Neustarthilfe 2022 unterstützt. Dabei handelt es sich um eine Umsatzerstattung.
Die bereits bei der Überbrückungshilfe IV plus beschriebene Erstattung von förderfähigen Fixkosten wird um eine einmalige Betriebskostenpauschale in Höhe von insgesamt bis zu 9.000 Euro (Mehr-Personen-Kapitalgesellschaft maximal 36.000 Euro) ergänzt.
Die Neustarthilfe 2022 für Soloselbstständige beträgt bis zu 1.500 Euro pro Monat.
Die Neustarthilfe 2022 ist aufgrund ihrer Zweckbindung nicht auf Leistungen der Grundsicherung u. ä. anzurechnen.
Den Antrag können Sie entweder selbst per Direktantrag oder seit dem 11. Februar 2022 auch über prüfende Dritte stellen. Bei der Neustarthilfe 2022 ist das Antragsverfahren allerdings anders, als bei der Verlängerung der Überbrückungshilfe IV.
Soloselbständige, die hierüber auch für das 2. Quartal 2022 Ansprüche anmelden wollen, müssen wiederum einen Neuantrag stellen; die Möglichkeit von Änderungsanträgen gibt es hier nicht. Auf der entsprechenden Internetseite gibt es jetzt am Seitenanfang zusätzlich einen Button für den Direkteinstieg von Direktantragstellern. Über diesen Direkteinstieg gelangen Soloselbständige auch zum neuen Antragspostfach, über das jetzt auch die Kommunikation mit den Bewilligungsstellen sicher erfolgen kann. Falls die Bewilligungsstellen Rückfragen zum Direktantrag haben, senden diese den Betroffenen eine Benachrichtigung über eine Rückfrage an die hinterlegte E-Mail-Adresse. Die Beantwortung der Anfrage erfolgt dann ebenfalls über das Antragspostfach; eine Beantwortung per Mail wird künftig nicht mehr möglich sein. Weitere Informationen zum Antragspostfach wurden hier zusammengestellt.
Weitere Details zur Neustarthilfe 2022 erhalten Sie hier und in den FAQs des Bundes.
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Eine Antragstellung ist bis 31. März 2022 möglich.
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Ansprechpartner
Die betriebswirtschaftlichen Berater der Handwerkskammer informieren Sie gerne über die aktuellen Wirtschaftshilfen.
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Informationsquellen
BundesgesundheitsministeriumIn
Robert-Koch-Institut
Bundeswirtschaftsministerium
Auswärtiges Amt
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Geoinfosystem zur Corona-Krise (Esri)
Informationen zur Ausbreitung (Johns-Hopkins-Universität)
Dashboard zu COVID-19 mit Fallzahlen nach Bundesland und Landkreis (RKI)