Hilfe und Ersatz bei Änderung, Verlust oder VernichtungZweitschrift von Prüfungszeugnissen

Eine Zweitschrift kann Ihnen die prüfende Stelle in der Regel problemlos ausstellen. Dabei handelt es sich um die Ausstellung eines neuen Original-Zeugnisses mit dem Vermerk "Zweitschrift". Zuständig ist immer die jeweilige Handwerkskammer oder Innung, vor der Sie die Prüfung abgelegt haben.

Bitte stellen Sie Ihren Antrag an die entsprechende Organisation. Sie benötigen hierfür kein Formular, sollten aber genau angeben:

  • Ihren vollständigen Namen (ggf. auch Geburtsname) und Anschrift
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • Ausbildungsberuf
  • Prüfungsdatum und -ort
  • Ausbildungsbetrieb (Name, Anschrift)
  • Dauer der Ausbildung

Je genauer Ihre Angaben sind, desto schneller kann Ihr Antrag bearbeitet werden. Für die Erstellung und den Versand des Dokuments wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.