Anspruch auf Arbeitslosengeld verlängert

Die bereits vom Gesetzgeber beschlossene Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld für Ältere wurde nun im "7. Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" (BGBl. I 2008, S. 681) festgesetzt.

Die Bezugsdauer von Arbeitslosengeld beträgt gemäß dem neu gefassten § 127 Abs. 2  3. Buch Sozialgesetzbuch (SGB III) künftig

  • nach Vollendung des 50. Lebensjahres 15 Monate (bislang 12 Monate), sofern innerhalb der letzten 5 Jahre für mindestens 30 Monate ein Versicherungsverhältnis bestand,
  • nach Vollendung des 55. Lebensjahres 18 Monate (bislang auch 18 Monate), sofern innerhalb der letzten 5 Jahre für mindestens 36 Monate ein Versicherungsverhältnis bestand und
  • nach Vollendung des 58. Lebensjahres 24 Monate (bislang 18 Monate), sofern innerhalb der letzten 5 Jahre für mindestens 48 Monate ein Versicherungspflichtverhältnis bestand.

Die Neuregelung tritt rückwirkend zum 01.01.2008 in Kraft.

Links zum Gesetzestext

7. Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze

3. Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)



April 2008