Bürokratieabbau: Neue Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention"

Seit 1.1.2004 stellt die Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Grundsätze der Prävention" (BGV A1) für alle Branchen die zentrale Basisvorschrift eines neu gestalteten berufsgenossenschaftlichen Vorschriftenwerks für die Prävention dar. Die Berufsgenossenschaften verschlanken in einem ersten Schritt zugleich ihr Vorschriftenwerk.

Die neue BGV

Die neue BGV A 1 verzahnt als Basisvorschrift für die Prävention das berufsgenossenschaftliche Satzungsrecht mit dem staatlichen Arbeitsschutzrecht. Neben allgemeinen Vorschriften zu unfallverhütungsrechlichen Pflichten des Unternehmers und der Versicherten sind auch Bestimmungen zur Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes (u.a. Sicherheitsbeauftragte, Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und Betriebsärzten, Maßnahmen bei besonderen Gefahren, Zahl und Ausbildung der Ersthelfer, persönliche Schutzausrüstung) enthalten.

Bisheriges Regelwerk


Gleichzeitig wurden insgesamt 47 andere Unfallverhütungsvorschriften außer Kraft gesetzt (u.a. UVV "Allgemeine Vorschriften" (VBG 1 bzw. BGV A 1 alt), UVV "Erste Hilfe" (BGV A 5), UVV "Umgang mit Gefahrstoffen" (BGV B 1), UVV "Biologische Arbeitsstoffe" (BGV B 12)).

Reformziele

Erklärtes Nahziel der Berufsgenossenschaften ist es, das zu Beginn des Jahres 2003 bestehende Vorschriftenwerk auf etwa die Hälfte zu reduzieren. Fernziel ist eine Reduktion auf zehn Basisvorschriften.

Links zur Unfallverhütungsvorschrift:

Unfallverhütungsvorschrift (UVV) "Grundsätze der Prävention" (BGV A1)


Januar 2004