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Insolvenzgeldumlagesatz für das Jahr 2017 abgesenkt

Die Verordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Insolvenzgeld für das Kalenderjahr 2017 sieht eine Festschreibung des Insolvenzgeldumlagesatzes auf 0,09 % vor.

Damit wurde der Umlagesatz nach dem Kalenderjahr 2016 erneut gesenkt. Ursprünglich ist der Umlagesatz für Insolvenzgeld im Jahr 2013 stetig auf 0,15 % festgeschrieben worden. Vor dem Hintergrund geringer Ausgaben beim Insolvenzgeld war der Umlagesatz bereits im für das Jahr 2016 abweichend auf 0,12 % festgeschrieben worden.

Hintergrund: Der Umlagesatz für das Folgejahr soll dann niedriger angesetzt werden, wenn die Rücklage die durchschnittlichen jährlichen Aufwendungen der vorhergehenden fünf Kalenderjahre übersteigt.

 Ansprechpartner

Matthias Carl

Arbeits- und Sozialrecht

Telefon 089 5119-182

matthias.carl--at--hwk-muenchen.de

Christopher Nolte

Arbeits- und Sozialrecht

Telefon 089 5119-184

christopher.nolte--at--hwk-muenchen.de

 Link zum Gesetzestext

Verordnung zur Festsetzung des Umlagesatzes für das Kalenderjahr 2017