Kurzarbeitergeld: Maximale Bezugsfrist bleibt weiter 15 Monate

Mit Rechtsverordnung vom 21. Juni 2005 (BGBl. I 2005, S. 1792) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit die Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitergeld vom 01.07.2005 befristet bis zum 31.12.2006 auf 15 Monate angehoben.

Damit bleibt die bereits bestehende Höchstbezugsdauer von Kurzarbeitergeld von 15 Monaten bis zum 31.12.2006 unverändert fortbestehen. Die ursprünglich vorgesehene Zurückführung der Dauer auf 12 Monate entfällt damit.

Links zum Gesetzestext:

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsfrist für das Kurzarbeitergeld

Juli 2005