Neue Mindestlöhne für das Baugewerbe

Für das Baugewerbe sind seit 1. September 2005 neue Mindestlöhne in Kraft. Aufgrund der Fünften Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe vom 29. August 2005 (Bundesanzeiger Nr. 164 vom 31. August 2005, S. 13199) ist der Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland vom 29. Juli 2005 für allgemeinverbindlich erklärt worden. Die Mindestlöhne sind für alle von der Verordnung bzw. dem Tarifvertrag betroffenen Betriebe und Arbeitnehmer verbindlich.

Es gelten folgende Mindestlöhne (angegeben ist der Gesamttarifstundenlohn, das ist der Tarifstundenlohn einschließlich Bauzuschlag):


Alte BundesländerNeue Bundesländer
Lohngruppe 1Lohngruppe 2Lohngruppe 1Lohngruppe 2
Ab 1. September 200510,20 Euro8,80 Euro9,80 Euro
Ab 1. September 200610,30 Euro12,40 Euro8,90 Euro9,80 Euro
Ab 1. September 200710,40 Euro12,50 Euro9,00 Euro9,80 Euro



Geltungsbereich von Verordnung und Tarifvertrag, Definition der Lohngruppen sowie weitere Eizelheiten sind nachfolgendem Link zu entnehmen.

Die neue Mindestlohnverordnung ist bis zum 31. August 2008 befristet. Die frühere Mindestlohnverordnung ist außer Kraft.

Weiterführende Links:

Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Baugewerbe Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne im Baugewerbe im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland

September 2005