Neue Mindestlöhne für das Maler- und Lackiererhandwerk

Für das Maler- und Lackiererhandwerk gelten ab 1. Oktober 2005 neue allgemeinverbindliche Mindestlöhne. Aufgrund der Dritten Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk vom 31. August 2005 (Bundesanzeiger Nr. 178 vom 20. September 2005, S. 14035) ist der Tarifvertrag zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk (TV Mindestlohn) vom 2. Juni 2005 für allgemeinverbindlich erklärt worden. Die Mindestlöhne sind für alle von der Verordnung bzw. dem Tarifvertrag betroffenen Betriebe und Arbeitnehmer verbindlich.

Es gelten folgende Mindestlöhne (angegeben ist der Bruttostundenlohn):

 in Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern,  Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringenin den übrigen Bundesländern
für gelernte Arbeitnehmer(Gesellen)9,37 Euro10,73 Euro
für ungelernte Arbeitnehmer7,15 Euro7,85 Euro

Geltungsbereich von Verordnung und Tarifvertrag, Definition der Lohngruppen sowie weitere Einzelheiten sind nachfolgendem Link zu entnehmen.

Die neue Mindestlohnverordnung ist bis zum 31. März 2008 befristet. Die frühere Mindestlohnverordnung tritt am 30. September 2005 außer Kraft.

Weiterführende Links:

Dritte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen im Maler- und Lackiererhandwerk
Rechtsnormen des Tarifvertrages zur Regelung eines Mindestlohnes für gewerbliche Arbeitnehmer im Maler- und Lackiererhandwerk ( TV Mindestlohn)

September 2005