Neuregelung der Insolvenzgeldumlage ab dem 1. Januar 2009

Arbeitnehmer erhalten von der Arbeitsagentur ein Insolvenzgeld, wenn sie bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen ihres Arbeitgebers oder bei dessen Ablehnung mangels Masse für die dem Insolvenzereignis vorausgehenden drei Monate des Arbeitsverhältnisses noch Ansprüche auf ein Arbeitsentgelt gegenüber ihrem insolventen Arbeitgeber haben (§§ 183 ff. Sozialgesetzbuch Drittes Buch - SGB III). Die Mittel für die Zahlung des Insolvenzgeldes werden durch eine monatliche Umlage von den Arbeitgebern aufgebracht ("Insolvenzgeldversicherung"). Sie werden bisher von den gewerblichen Berufsgenossenschaften geltend gemacht.

Mit dem Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG, BGBL.I 2008, S. 2130 ff.) wird die "Finanzierungsseite" der Insolvenzgeldumlage geändert. Das bisherige Umlageverfahren entfällt. Zu den Neuregelungen ab 1. Januar 2009 ein kurzer Überblick:

Einzugsstelle

Die Umlage für das Insolvenzgeld wird künftig von den Stellen eingezogen, an die die Arbeitgeber den Gesamtsozialversicherungsbeitrag abzuführen haben. Bei krankenversicherungspflichtigen Arbeitnehmern und Auszubildenden ist dies im Regelfall deren gesetzliche Krankenkasse. Für geringfügig Beschäftigte ist Einzugsstelle stets die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See ("Minijob-Zentrale").

Beitragsberechnung und -nachweis

Die Beiträge für die Insolvenzgeldumlage müssen Arbeitgeber monatlich entrichten. Bemessungsgrundlage ist voraussichtlich 0,1 Prozent des rentenversicherungspflichtigen Arbeitsentgelts ihrer Arbeitnehmer. Die Beiträge für die Insolvenzgeldumlage sind im Formular "Beitragsnachweis" der Einzugsstelle anzugeben.

Übergangsregelung

Im Jahr 2009 erheben die Berufsgenossenschaften für das Jahr 2008 letztmalig den Beitrag zur Insolvenzgeldumlage.

Link zum Gesetzestext:

Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Unfallversicherung vom 30. Oktober 2008 (Unfallversicherungsmodernisierungsgesetz - UVMG)
 

Weiterführende Links:

Übersicht der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V. 

Merkblatt 10 "Insolvenzgeld für Arbeitnehmer" der Bundesagentur für Arbeit


November 2008