Ab dem 01.01.2002:Neuregelung des Krankenkassenwahlrechts

Am 27.7.2001 ist das Gesetz zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es sieht die Angleichung der Fristen von Pflicht- und freiwillig Versicherten für den Wechsel der Kasse vor; daneben insbesondere auch, dass die bisher mögliche Kündigung der Krankenkasse mit einer Frist von 3 Monaten zum Jahreswechsel für den 1.1.2002 nicht zulässig ist. Nach dem 9.5.2001 erklärte Kündigungen sind unwirksam.

Nach der Neuregelung kann die Krankenkasse ab dem 1.1.2002 mit einer Frist von 2 Monaten zum Ende eines Monates gewechselt werden .Allerdings darf die Kasse dann - auch von freiwillig Versicherten - erst wieder nach 18 Monaten gewechselt werden. Dies gilt sowohl während eines weiterbestehenden Arbeitsverhältnisses als auch beim Arbeitgeberwechsel oder auch für freiwillig versicherte Selbständige. Für Arbeitnehmer, die bis zum Jahresende ihren Arbeitsplatz wechseln, bleibt es noch bei der derzeitigen Möglichkeit eines Wechsels in den ersten 2 Wochen des neuen Arbeitsverhältnisses.

Unverändert bleibt nach der Neuregelung das Recht bestehen, bei einer Anhebung des Beitragssatzes die Kasse zu wechseln. Die Kündigungsfrist beträgt ab 2002 allerdings ebenfalls 2 Monate.

Link zum Gesetzestext:

Gesetz zur Neuregelung der Krankenkassenwahlrechte im Bundesgesetzblatt (BGBl. S.1946 )

September 2001