Sozialversicherungsdaten 2004

Auch für das Jahr 2004 sind die maßgebenden Rechengrößen für die Sozialversicherung sowie der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung durch den Bundesarbeitsminister mittels Rechtsverordnung festgelegt worden. Die Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2004 vom 19.12.2003 wurde am 16.12.2003 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Bei den Rechengrößen für die Sozialversicherung handelt es sich insbesondere um den Beitragssatz in der Rentenversicherung, Beitragsbemessungsgrenzen, Hinzuverdienstgrenzen bei Rentenbezug und Pflichtbeiträge zur Handwerkerversicherung. Die wesentlichen Sozialversicherungsdaten können Sie der nachfolgenden Übersicht entnehmen.


Link zum Gesetzestext:

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2004

Dezember 2003