Sozialversicherungsdaten 2005

Zum Jahresanfang 2005 ändern sich die maßgeblichen Rechengrößen für die Sozialversicherung erneut. Die Beitragsbemesssungsgrenzen der Sozialversicherungszweige erhöhen sich entsprechend der "Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2005 (Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2005)" vom 29.11.2004 (BGBl. I S. 3098) um monatlich 50,- Euro in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie um 37,50 Euro in der Kranken- und Pflegeversicherung.

In der Pflegeversicherung wird ab dem 01.01.2005 auch ein Zusatzbeitrag von 0,25 Prozentpunkten von kinderlosen Versicherten erhoben, die das 23. Lebensjahr vollendet haben. Vor dem 1.1.1940 Geborene sind von der Zahlung des Zusatzbeitrags ausgenommen.

Link zum Gesetzestext:

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2005

Januar 2005