Sozialversicherungsdaten 2006

Nachdem Bundestag und Bundesrat der "Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2006" zugestimmt haben (BGBl. I 2005, S. 3627), stehen nun die Daten für die Berechung der Beiträge und der Leistungen der Sozialversicherung für das Jahr 2006 fest. So erhöhen sich zum 01.01.2006 die Bemessungsgrenzen in den verschiedenen Sozialversicherungszweigen. Außerdem wird die Bezugsgröße heraufgesetzt, die für die Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigen Renten und die Berechnung des Pflichtbeitrages der Handwerker in der Rentenversicherung maßgebend ist. Änderungen bei den Beitragssätzen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung werden zum Jahreswechsel nicht erfolgen.

Die wichtigsten Werte für das neue Jahr (alte Bundesländer) sind zusammen mit den Werten aus dem Jahr 2005 (alte Bundesländer) der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.

Weiterführende Links:

Zahlen und Tabellen der gesetzlichen Rentenversicherung der Deutsche Rentenversicherung Arbeitsgemeinschaft Bayern

Links zum Gesetzestext:

Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2006

Dezember 2005