Sozialversicherungsdaten 2007

Zum Jahresanfang 2007 haben sich einige der Rechengrößen für die Sozialversicherung geändert. So wurde der Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung um 0,4 Prozent auf 19,9 Prozent angehoben, während der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung von 6,5 Prozent auf 4,2 Prozent abgesenkt wurde. Die Beitragsbemessungsgrenzen für die Renten-, Arbeitslosen-, Kranken- und Pflegeversicherung für die alten Bundesländer blieben hingegen unverändert. Ebenso gilt die bisherige Bezugsgröße unverändert weiter, die maßgebend für die Berechnung des Regelbeitrages der Handwerkerrentenversicherung ist. Der Beitrag selbst erhöhte sich jedoch aufgrund der Anhebung des Beitragssatzes für die gesetzliche Rentenversicherung von bislang monatlich 477,75 Euro auf nunmehr 487,55 Euro.

Eine Zusammenstellung der wichtigsten Werte finden sie unten in der Übersicht „Sozialversicherungsdaten 2007“.

Die neuen Beitragssätze wurden im „Gesetz zur Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung, der Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2007“ vom 21.12. 2006 (BGBl. I S. 3286) veröffentlicht.

Die neuen Rechengrößen sind als Artikel 12 des Gesetzes zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze vom 02.12.2006 (BGBl. I S. 2742) zu finden.

Links zum Gesetzestext:

Gesetz zur Senkung des Beitrages zur Arbeitslosenversicherung, der Festsetzung der Beitragssätze in der gesetzlichen Rentenversicherung und der Beiträge und Beitragszuschüsse in der Alterssicherung der Landwirte für das Jahr 2007

Gesetz zur Änderung des Betriebsrentengesetzes und anderer Gesetze

Januar 2007