Sozialversicherungsdaten 2008

Mit der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen 2008 werden die maßgeblichen Rechengrößen der Sozialversicherung gemäß der Einkommensentwicklung im Jahr 2006 aktualisiert. Mittels dieser Rechengrößen lassen sich beispielsweise die Beiträge zur Sozialversicherung berechnen. Die Festlegung der Werte bzw. der Erlass einer entsprechenden Verordnung erfolgt routinemäßig in jedem Jahr auf´s Neue.

Durch die neue Verordnung erhöhen sich zum 01.01.2008 die Bemessungsgrenzen in den verschiedenen Sozialversicherungszweigen. Außerdem wird die Bezugsgröße heraufgesetzt, die für die Hinzuverdienstgrenzen bei vorzeitigen Renten und die Berechnung des Pflichtbeitrages der Handwerker in der Rentenversicherung maßgebend ist. Neu festgesetzt wurde auch der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung, der sich ab 01.01.2008 auf nur noch 3,3 % beläuft. Die endgültige Festlegung des Beitragssatzes zur Pflegeversicherung wird erst im Rahmen der Reform des Pflegeversicherungsgesetzes erfolgen - voraussichtlich im ersten Halbjahr 2008.

Die wichtigsten Werte für das neue Jahr sind zusammen mit den alten Werten von 2007 der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen.

Links zum Gesetzestext:

Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2008 (SozialversicherungsRechengrößenverordnung 2008)


Dezember 2007