Verlängerung arbeitsmarktpolitischer Instrumente ab 1. Januar 2006

Nachdem das "Fünfte Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze" vom 22. Dezember 2005 am 30. Dezember 2005 im Bundesgesetzblatt verkündet worden ist, kann es noch rechtzeitig zum Jahreswechsel in Kraft treten.

In den vergangenen Jahren hat der Gesetzgeber mehrere arbeitsmarktpolitische Instrumente eingeführt, um die Integration von Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt oder die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit zu fördern. Das Gesetz greift ein Gesetzesvorhaben der vergangenen Legislaturperiode auf, das wegen der vorgezogenen Bundestagswahl nicht mehr verwirklicht werden konnte. Es sieht vor allem die Verlängerung von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten vor. Die Wirksamkeit dieser Instrumente wird gegenwärtig überprüft. Auf der Grundlage der Evaluationsergebnisse beabsichtigt die Bundesregierung, spätestens im Jahr 2007 die aktive Arbeitsmarktpolitik grundlegend neu auszurichten.

Weiterführende Links:

Übersicht der Bundesregierung "Gesetzliche Neuregelungen zum 1. Januar 2006" (vgl. unter Teil 1 "Im Koalitionsvertrag vereinbarte Neuregelungen und Verlängerungen von befristeten Gesetzen", dort unter Ziffer 4 "Sofortmaßnahmen am Arbeitsmarkt")

 Link zum Gesetzestext:

Fünftes Gesetz zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze vom 22. Dezember 2005

Januar 2006