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Meisterfortbildung

Die Meisterfortbildung vermittelt ein Handwerk in seiner ganzen Theorie und Praxis und das für eine erfolgreiche Selbständigkeit unverzichtbare Wissen in den Bereichen Betriebswirtschaft, Unternehmensführung und Arbeitspädagogik.

Praxisorientiert und betriebsnah ist das Fortbildungsangebot der Handwerkskammern. Ein erfolgreiches Berufs- und Arbeitsleben setzt lebenslanges Lernen voraus. Das Angebot der bayerischen Handwerkskammern umfasst die Bereiche Betriebswirtschaft, Technik und EDV.

 

Wie werde ich zur Meisterprüfung zugelassen?

Meisterprüfung in einem zulassungspflichtigen Handwerk

  1. Zur Meisterprüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, oder in einem damit verwandten zulassungspflichtigen Handwerk oder eine entsprechende Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder eine Prüfung auf Grund einer nach § 51a Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung bestanden hat.
  2. Zur Meisterprüfung ist auch zuzulassen, wer eine andere Gesellenprüfung oder eine andere Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat und in dem zulassungspflichtigen Handwerk, in dem er die Meisterprüfung ablegen will, eine mehrjährige Berufstätigkeit ausgeübt hat

Für die Zeit der Berufstätigkeit dürfen nicht mehr als drei Jahre gefordert werden. Ferner ist der erfolgreiche Abschluss einer Fachschule bei einjährigen Fachschulen mit einem Jahr, bei mehrjährigen Fachschulen mit zwei Jahren auf die Berufstätigkeit anzurechnen.

 

Meisterprüfung in einem zulassungsfreien Handwerk

Zur Prüfung ist zuzulassen, wer eine Gesellenprüfung oder eine Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf bestanden hat. Die Handwerkskammer kann auf Antrag in Ausnahmefällen von der Zulassungsvoraussetzung befreien. Für die Ablegung des Teils III der Meisterprüfung entfällt die Zulassungsvoraussetzung.

 

Die Meisterprüfung besteht aus folgenden Prüfungsteilen

  • Teil I: Praktische Prüfung
  • Teil II: Fachtheoretische Prüfung
  • Teil III: Betriebswirtschaftliche, kaufmännische und rechtliche Prüfung
  • Teil IV: Berufs- und arbeitspädagogische Prüfung

Die Handwerkskammern in Bayern bieten Lehrgänge an, die auf die Prüfungen vorbereiten. Das komplette Lehrgangsangebot der bayerischen Kammern finden Sie in der Lehrgangsdatenbank.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren, zu Gebühren und Kosten der Meisterprüfung, sowie zu Teilnahmebedingungen und Prüfungsvorschriften

 Internetseiten der bayerischen Handwerkskammern.