Junge Blätter Stift Unterricht Lachen 15612
Falk Heller

Qualifizierungschancengesetz

Lassen Sie sich mit dem Qualifizierungschancengesetz Ihre Weiterbildung fördern und bis zu 100 Prozent der Kosten erstatten.

Auf einen Blick

Zielgruppe*

  • Ungelernte Arbeitnehmer
  • Geringqualifizierte Arbeitnehmer
  • Arbeitnehmer mit Bedarf an Anpassungsqualifizierung

Voraussetzungen*

  • Bestehendes sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis

Wie hoch ist der Zuschuss*

  • Übernahme für den Arbeitgeber bis zu 100 Prozent der Kosten der Weiterbildung möglich

Beantragung

  • Der Betrieb muss sich an die örtlich zuständige Agentur für Arbeit wenden


*Die genauen Förderbedingungen erfragen Sie bitte beim Fördergeber.



Was ist das Qualifizierungschancengesetz?

Nach dem Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) besteht die Möglichkeit, Fort- und Weiterbildungen zu fördern.

Die Bildungszentren der Handwerkskammer haben mit ihrem Qualitätsmanagement und der AZAV-Zertifizierung die Grundlagen geschaffen, um Teilnehmer diese Förderungen zugänglich zu machen.

Gern kümmern wir uns in Kooperation mit dem örtlichen Arbeitgeberservice der Agentur für Arbeit um alle weiteren Schritte, damit Sie unbürokratisch und schnell die Förderung für Ihren Wunschkurs erhalten können. Bitte nehmen Sie bei Interesse Kontakt mit uns auf.



Wer erhält den Zuschuss?

Das Programm der Bundesagentur für Arbeit fördert Aus- und Weiterbildungen im Rahmen bestehender sozialversicherungspflichtiger Arbeitsverhältnisse. Hierfür werden zwei Möglichkeiten geboten:

  1.  Anpassungsqualifizierungen für Beschäftigte unabhängig ihres Alters, Qualifikation oder Betriebszugehörigkeit:
    Beschäftigte, die eine Anpassungsqualifizierung machen. Förderhöhe je nach Unternehmensgröße bis zu 75 Prozent als Zuschuss zu den Maßnahmekosten möglich (Rest muss vom Arbeitgeber gezahlt werden).  
          
  2. Weiterbildung für ungelernte und gering qualifizierte Beschäftigte:
    Ungelernte Beschäftigte haben noch nie einen Berufsabschluss erreicht. Als gering qualifiziert gelten Arbeitnehmer, die zwar einmal einen Berufsabschluss erreicht haben, jedoch die seit mindestens vier Jahren eine an- oder ungelernte Tätigkeit verrichten und ihre erlernte Tätigkeit nicht mehr ausüben können.
    Die Maßnahmekosten werden hier zu 100 Prozent durch die Agentur für Arbeit getragen. Zusätzlich ist für den Arbeitgeber ein sogenannter Arbeitsentgeltzuschuss für die Freistellung seiner Mitarbeiter zu Teilnahme an der Weiterbildung möglich. Diese Zuschusshöhe wird individuell festgelegt.


Muss ich einen Antrag stellen?

Den Antrag stellt der Arbeitgeber bei seiner örtlich zuständigen Agentur für Arbeit.





Wie erfolgt die Erstattung der Zuschüsse?

Die Maßnahmekosten werden direkt mit dem Bildungsträger abgerechnet. Bei teilweiser Erstattung muss der restliche Anteil direkt durch Sie als Arbeitgeber an den Bildungsträger erfolgen. Der Arbeitsentgeltzuschuss wird monatlich im Nachhinein an den Arbeitgeber erstattet





Was muss ich noch beachten?

Das Arbeitsentgelt muss während der Teilnahme an der Weiterbildungsmaßnahme vom Arbeitgeber durchgehend bezahlt werden.





Diese Kurse können beispielsweise gefördert werden

Technische Kurse



Ansprechpartner

Sie haben Fragen zum Ablauf, zu den Förderbedingungen und zu den Kursen? Vereinbaren Sie gleich heute telefonisch oder per Mail einen Termin für ein persönliches Beratungsgespräch im Bildungszentrum in Ihrer Nähe. Wir sind gerne für Sie da!



München

Alexander Spitzner

Weiterbildungsberatung

Telefon 089 450981-651

Fax 089 450981-735

alexander.spitzner--at--hwk-muenchen.de





Akademie für Gestaltung

Barbara Schmidt

Fachliche Beratung

Telefon 089 4509816-20

Fax 089 4509816-25

barbara.schmidt--at--hwk-muenchen.de





Weilheim

Peter Kokoschka

Leiter Bildungszentrum Weilheim

Telefon 0881 9333-17

Fax 0881 9333-817

peter.kokoschka--at--hwk-muenchen.de

Stefan Biesenberger

Stv. Leiter Bildungszentrum Weilheim

Telefon 0881 9333-47

Fax 0881 9333-847

stefan.biesenberger--at--hwk-muenchen.de





Ingolstadt

Ramona Hopfner

Meisterkurse, Technische Kurse

Telefon 0841 9652-122

Fax 0841 9652-121

ramona.hopfner--at--hwk-muenchen.de





Mühldorf/Altötting

Jochen Englmeier

Weiterbildungsberatung

Telefon 08631 3873-14

Jochen.Englmeier--at--hwk-muenchen.de

Armin Riedel

Weiterbildungsberatung Firmenschulungen / Sondermaßnahmen

Telefon 08631 3873-16

Fax 08631 3873-50

armin.riedel--at--hwk-muenchen.de





Rosenheim

Olaf Schnieber

Leiter Bildungszentrum

Telefon 08031 2187-10

Fax 08031 33913

olaf.schnieber--at--hwk-muenchen.de

Jennifer Brosche

Stv. Leiterin Bildungszentrum

Telefon 08031 2187-10

Fax 08031 33913

jennifer.brosche--at--hwk-muenchen.de





Traunstein

Franz Ertl

Leiter Bildungszentrum

Telefon 0861 98977-17

Fax 0861 98977-22

franz.ertl--at--hwk-muenchen.de

Edmund Halletz

Bildungsmanagement und Beratung

Telefon 0861 98977-25

Fax 0861 98977-22

edmund.halletz--at--hwk-muenchen.de





Freising

Martina Hartmeier

Weiterbildungsberatung Außenstelle Freising

Telefon 08161 85549

Fax 08161 85745

Martina.Hartmeier--at--hwk-muenchen.de