Änderung der Ausbildungsdauer
Nutzen Sie dieses Online-Formular, um eine Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungsdauer nach Ausbildungsbeginn zu beantragen.
Nutzen Sie es auch, um eine Verlängerung der Ausbildung nach nicht bestandener Abschluss- oder Gesellenprüfung in die Lehrlingsrolle eintragen zu lassen.
Das Antragsformular für die Verkürzung oder Verlängerung der Ausbildungsdauer finden Sie unter Dokumente und Formulare zu Aubildungszeit und Gesellenprüfung.
Ergibt sich die Verkürzung oder Verlängerung bereits aus dem Berufsausbildungsvertrag bzw. dem Antrag auf dessen Eintragung, ist kein weiterer Antrag zu stellen.
Rechtsgrundlage für die Verlängerung oder Verkürzung der Ausbildungsdauer nach Ausbildungsbeginn sind § 8 Abs. 1 BBiG, § 27c Abs. 1 HwO, § 8 Abs. 2 BBiG, § 27c Abs. 2 HwO und § 21 Abs. 3 BBiG.
Die Pflicht, die Registrierung wesentlicher Vertragsänderungen in der Lehrlingsrolle zu beantragen, ergibt sich aus § 30 Abs. 1 S. 4 HwO, vgl. auch § 36 Abs. 1 S. 4 BBiG.
Die Pflicht, die Registrierung wesentlicher Vertragsänderungen in der Lehrlingsrolle zu beantragen, ergibt sich aus § 30 Abs. 1 S. 4 HwO, vgl. auch § 36 Abs. 1 S. 4 BBiG.
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