
Handwerksordnung & Satzung
Rechtliche Grundlagen des Handwerks
Was Handwerk ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, um ein Handwerk selbständig ausüben zu dürfen, die Grundlagen der Berufsbildung im Handwerk sowie die Struktur der Organisationen des Handwerks sind im Wesentlichen im Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung) geregelt.
Danach gehört ein Gewerbe dann zum Handwerk, wenn es handwerksmäßig betrieben wird und in einer der Anlagen der Handwerksordnung aufgeführt ist. Man unterscheidet zwischen zulassungspflichtigen Handwerken, zulassungsfreien Handwerken und handwerksähnlichen Gewerben.
Auf eine exakte Definition des Handwerks hat der Gesetzgeber jedoch verzichtet und es auch nicht wie zum Beispiel in anderen europäischen Ländern auf bestimmte Betriebsgrößen festgelegt. Das Handwerk erhält dadurch Raum, sich an wirtschaftliche und technische Entwicklungen anzupassen.
Satzung der Handwerkskammer
Für jede Handwerkskammer ist von der obersten Landesbehörde eine Satzung zu erlassen. Über eine Änderung der Satzung beschließt die Vollversammlung; der Beschluss bedarf der Genehmigung durch die oberste Landesbehörde.
Mit ihrer Satzung regelt die Handwerkskammer ihre innere Struktur. Sie enthält Details zu Namen, Sitz und Bezirk der Kammer, Regelungen zu Wahlen, zur Vollversammlung, zum Vorstand, und viele mehr.
Verhaltenskodex für das Ehren- und Hauptamt
Als Selbstverwaltungseinrichtung repräsentiert die Handwerkskammer für München und Oberbayern das Handwerk in seiner Gesamtheit und spiegelt seine gewerkübergreifende Identität wider. Als Körperschaft des öffentlichen Rechts ist sie hoheitlich tätig, sie nimmt die Interessenvertretung ihrer gesetzlichen Mitglieder wahr und fördert das Gesamthandwerk im Kammerbezirk.
In allen Bereichen des öffentlich-rechtlichen und wirtschaftlichen Handelns ist die Handwerkskammer an Recht und Gesetz gebunden und den Regelungen ihrer Satzung sowie den daraus abgeleiteten Vorschriften und Beschlüssen verpflichtet.
Mit dem "Verhaltenskodex für das Ehren- und Hauptamt" erhalten die ehrenamtlich und hauptamtlich Tätigen der Handwerkskammer einen verpflichtenden Orientierungsrahmen für ihre Arbeit und ihr Engagement.
Verhaltenskodex
Änderungen von Rechtsgrundlagen
Manchmal müssen unsere Rechtsgrundlagen aktualisiert werden. Damit Sie Änderungen nachverfolgen können, haben wir die einzelnen Änderungen chronologisch zusammengestellt.
Letzte Änderungen
Lehrgänge in der beruflichen Grundbildung - 27. Ergänzung zur 2. Neufassung der Übersicht über die überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen
27. Ergänzung zur 2. Neufassung der Übersicht über die überbetrieblichen Unterweisungsmaßnahmen, gemäß Beschluss der Vollversammlung der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 21.11.2005 zu I Lehrgänge in der beruflichen Grundbildung
Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum Geprüften Make-Up Artist - Visagist (HWK)
Die Handwerkskammer für München und Oberbayern erlässt aufgrund der Beschlüsse des Berufsbil-dungsausschusses vom 23.09.2020 und der Vollversammlung vom 17.11.2020 als zuständige Stelle gemäß des § 42 f der Handwerksordnung (HwO) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufas-sung vom 24. September 1998 (BGBl. I S. 3074) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1403), folgende Rechtsvorschriften für die Fortbildungsprüfung zum aner-kannten Abschluss Geprüfter Make-Up Artist – Visagist (HWK) / Geprüfte Make-Up Artist – Visagistin (HWK).
Übersicht
Beitrag
Zur Deckung der durch die Errichtung und Tätigkeit der Handwerkskammer entstehenden Kosten wird ein jährlicher Handwerkskammerbeitrag nach Maßgabe des § 113 der Handwerksordnung von den Inhabern der Mitgliedsbetriebe erhoben.
Hier finden Sie die am häufigsten gestellten Fragen zum Handwerkskammerbeitrag.
Außerdem können Sie hier die Festsetzungen der Handwerkskammerbeiträge sowie die Beitragsordnung herunterladen.
Gebührenordnung
Die Gebühren sind in einer eigenen Ordnung zusammengefasst. Hier erfahren Sie genaues zu unseren Leistungen, abseits vom kostenlosen Service für Mitgliedsbetriebe.
Gebührenordnung
Haushalts-, Kassen- und Rechnungslegungsordnung (HKRO)
Die grundlegenden Regelungen zur Haushaltswirtschaft der Handwerkskammer für München und Oberbayern finden Sie in der angefügten Haushalts-, Kassen- und Rechnungslegungsordnung.
Vorschriften und Prüfungsordnungen
Auch in Fachgebieten wie der Berufsausbildung, Gesellenprüfung, Meisterprüfung oder bei der Verwahltung der Sachverständigen gilt es Regeln zu beachten. Folgen Sie den Links, um mehr darüber zu erfahren.