Aktuelles zur Strom- und Gaspreisbremse
Gaspreisbremse
Mit der Gaspreisbremse werden die Gaskosten für kleine und mittlere Unternehmen mit einem jährlichen Gasverbrauch unter 1,5 Millionen Kilowattstunden von März 2023 bis April 2024 auf zwölf Cent pro Kilowattstunde begrenzt. Diese Begrenzung gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs. Dafür sollen die monatlichen Abschläge entsprechend sinken. Im März werden rückwirkend auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar 2023 angerechnet
Strompreisbremse
Der Strompreis für kleine und mittlere Unternehmen mit einem Stromverbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden wird bei 40 Cent inklusive aller Steuern, Abgaben, Umlagen und Netzentgelte begrenzt. Dies gilt für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs.