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Unterstützung beantragenBayerische Energie-Härtefallhilfen (EHFH) für Unternehmen

Am 19.04.2023 ist die Programmlinie 2022 der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe gestartet. Wer kann die Unterstützung beantragen und wie geht das?



Unternehmen können die Hilfe ab sofort auch für das Jahr 2022 beantragen. Die Förderung erfolgt wahlweise für das gesamte Jahr 2022 oder von Juli bis Dezember 2022. Erforderlich für die Einstufung als Härtefall ist ein negatives Jahresergebnis vor Steuern (EBT).


Das Förderprogramm soll kleine und mittlere Unternehmen (KMU) unterstützen, die besonders stark von den gestiegenen Energiepreisen betroffen sind. Die geplante Härtefallhilfe umfasst nicht-leitungsgebundene Energieträger (Heizöl, Holzpellets, Flüssiggas, Kohle) sowie leitungsgebundene Energieträger (Gas, Strom, Fernwärme).



Förderumfang

  • Bei nicht-leitungsgebundenen Energieträgern können die betrieblichen Energiekosten im Förderzeitraum bezuschusst werden, soweit die aktuell gezahlten Preise über eine Verdoppelung des Durchschnittspreises 2021 hinausgehen.
  • Bei leitungsgebundenen Energieträgern können die Gas-, Wärme- und Strompreisbremsen des Bundes über die Basiskontingente (70% bzw. 80%) hinaus auf bis zu 100% aufgestockt werden.
  • Förderzeitraum: ab Januar 2023
  • Dabei gilt eine Höchstgrenze von 2 Mio. Euro pro Unternehmen (250.000 Euro für Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion) ; Billigkeitsleistungen aus anderen Programmen (z.B. KMU-Härtefallregelung des Bundes) reduzieren die Höchstgrenze entsprechend
  • Grundsätzlich werden keine Härtefallhilfen unter einer Bagatellgrenze von 6.000 Euro gewähr


 

Übersicht

Aktuelles zur Energiekrise

Ansprechpersonen in Ihrer Region

Stand der Informationen: Mai 2023





Antragsstellung Härtefallhilfe

  • antragsberechtigt sind kleine und mittelständische Unternehmen (KMU), unabhängig von Rechtsform oder Branche (einschließlich landwirtschaftlicher Primärproduktion)
  • verbundene Unternehmen stellen einen Antrag für den gesamten Unternehmensverbund
  • die Antragsstellung erfolgt direkt oder über einen qualifizierten Dritten (z.B. Steuerberater) mit ELSTER-Zertifikat oder Bayern-ID

Fördervoraussetzungen

  • Nachweis besonderer wirtschaftlicher Härte (der prognostizierte Vorsteuergewinn im Jahr 2023 wird durch die Energiekostensteigerung aufgezehrt)
  • Positive Liquiditätsvorausschau
    Über die Gewährung der Härtefallhilfen wird eine speziell einberufene, unabhängige Härtefallkommission entscheiden.

Für Fragen zur Antragstellung steht bei der durch das StMWi eingesetzten Begutachtungsstelle eine Hotline zur Verfügung.

 

Antrag stellen

Anträge können seit dem 6. März 2023 über die elektronische Antragsplattform gestellt werden



 

Kontakt Ministerium

089 5790-5005
werktags von 8 bis 18 Uhr

Webseite

www.stmwi.bayern.de