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Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments lehnt Dienstleistungskarte ab

Der federführende Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments hat sich in einer Abstimmung gegen die Einführung einer europäischen Dienstleistungskarte ausgesprochen. „Wir begrüßen dieses Ergebnis und sehen darin ein klares Signal an die EU-Kommission, den Vorschlag für die Einführung der Dienstleistungskarte zurückzuziehen“, bewertete Handwerkskammerpräsident Franz Xaver Peteranderl die Entscheidung.

Die elektronische Dienstleistungskarte ist Teil des Dienstleistungspakets, das die EU-Kommission im Januar 2017 vorgelegt hat. Ziel des Paketes ist es, noch bestehende Hindernisse auf dem europäischen Markt auszuräumen. Die elektronische Dienstleistungskarte soll dazu dienen, die Verwaltungsverfahren bei der grenzüberschreitenden Erbringung von Dienstleistungen zu erleichtern.

Zwar sollen die Zielstaaten weiterhin für die Anwendung der nationalen Vorschriften zuständig sein. Allerdings sollen sich die Dienstleistungserbringer künftig an einen Ansprechpartner im Heimatland wenden, der dann in einem elektronischen Verfahren alle notwendigen Formalitäten erledigt. Das Handwerk lehnt die Einführung der Dienstleistungskarte aus mehreren Gründen ab. Es werden Parallelstrukturen aufgebaut, die zu zusätzlicher Bürokratie und zusätzlichen Kosten führen. Ferner besteht die Gefahr der Einführung des Herkunftslandprinzips durch die Hintertür.

So gelten für den gesamten Genehmigungsvorgang eng bemessene Fristen mit einer Genehmigungsfiktion falls der Bescheid nicht rechtzeitig erfolgt. Das würde bedeuten, dass dann das Recht des Zielstaates gar nicht mehr zur Anwendung käme. Damit wären unter anderem negative Konsequenzen für die Anwendung der Regelungen zur Berufszulassung verbunden. Das Handwerk lehnt die Einführung der elektronischen Dienstleistungskarte daher ab.

Ansprechpartner

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik, Statistik

Telefon 089 5119-117

Fax 089 5119-305

robert.fleschuetz--at--hwk-muenchen.de

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