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Handwerk fordert weniger Bürokratie bei Whistleblowing-RichtlinieBürokratiekeule trifft wieder die Falschen

07. März 2019 - Politisches Statement von Präsident Peteranderl

„In Handwerksbetrieben sind die Maßnahmen der geplanten EU-Whistleblowing-Richtlinie völlig unnötig und sogar schädlich. Hier werden mit der großen Bürokratiekeule mal wieder die Falschen getroffen“, sagte der Präsident der Handwerkskammer Franz Xaver Peteranderl.

EU-Whistle-Blowing-Richtlinie: bürokratischen Mehraufwand verhindern

Bei der geplanten EU-Whistleblowing-Richtlinie geht es um den Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden. Diese Hinweisgeber können beispielsweise Mitarbeiter, Dienstleister, aber auch Auftragnehmer oder Subunternehmer von privaten oder öffentlichen Unternehmen sein. Hintergrund ist unter anderem die Diesel-Affäre und die damit in Zusammenhang stehenden Vorgänge in den beteiligten Großunternehmen. Wenn sich ein Arbeitnehmer dann an eine Behörde oder an die Öffentlichkeit wendet, soll er zukünftig geschützt werden. Außerdem müssen die Unternehmen Strukturen schaffen, zum Beispiel einen internen Ansprechpartner.

Für das Handwerk war von Anfang an wichtig, dass kleinen und mittleren Unternehmen daraus keine Nachteile entstehen und vor allem in Handwerksbetrieben völlig unnötiger bürokratischer Mehraufwand verhindert wird.

Ausnahme für kleinere und mittlere Unternehmen gefordert

Die laufenden Verhandlungen zu dieser Whistleblowing-Richtlinie lassen jedoch erhebliche zusätzliche bürokratische Belastungen gerade für kleine und mittlere Betriebe des Handwerks befürchten. „Das EU-Parlament, der Rat und die Kommission dürfen nicht den Eindruck erwecken, dass sie Unternehmern pauschal Unredlichkeit unterstellen. Vielmehr ist es doch im Sinne jeder Firma, Fehler oder unlautere Geschäftspraktiken frühzeitig zu identifizieren und abzustellen“, betonte Peteranderl. Das Handwerk fordert deshalb im Rahmen des Trilogverfahrens der EU zum Whistleblowing weiter eine Ausnahme für kleine und mittlere Unternehmen im europäischen Richtlinienentwurf.

Peteranderl: „Wir fordern die bayerischen EU-Parlamentarier auf, sich in Brüssel für eine tragfähige Lösung im Sinne des Handwerks stark zu machen. Ziel der Gesetzgebung muss es sein, die Rechtsvorschriften, mit denen sich der Handwerker tagtäglich befassen muss, zu reduzieren. Unsere Unternehmer sollten mehr Zeit in der Werkstatt verbringen. Dort entsteht Wertschöpfung und nicht beim Ausfüllen von Formularen und Wälzen von Paragraphen im Büro. Deshalb muss bei den weiteren Verhandlungen unbedingt dafür Sorge getragen werden, dass Handwerksbetriebe von unverhältnismäßigen Belastungen ausgenommen werden.“

Die Statements des Präsidenten erscheinen wöchentlich im InfoStream-Newsletter der Handwerkskammer.

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Im Titelbild gezeigter Ausbildungsberuf

Steinmetz und Steinbildhauer