Kapitel 2: Europäische Richtlinien für sichere Produkte und GeltungsbereichCE-Kennzeichnung

Verschiedene Richtlinien für unterschiedliche Produkte

Von technischen Arbeitsmitteln und komplexen Maschinen über Bau- und Medizinprodukte bis hin zu Spielzeug und klassischen Verbraucherprodukten gibt es derzeit über 20 EU-Richtlinien mit der Notwendigkeit einer CE-Kennzeichnung.

Im Anwendungsbereich einer Richtlinie ist festgelegt, für welche Produkte die Richtlinie gilt. Für die Zuordnung sind vor allem Bauart und Funktionsweise eines Produkts entscheidend. Aber auch Festlegungen zur Verwendung und zum Zweck des Produkts müssen bei der Zuordnung berücksichtigt werden. Häufig fällt ein Produkt unter mehrere Richtlinien. Dann muss es die Anforderungen aller anwendbarer Richtlinien erfüllen.

Von den Mitgliedsstaaten müssen die Richtlinien in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland wurden und werden in diesem Zusammenhang entsprechende Gesetze und Verordnungen erlassen. Beispiele hierfür sind das Medizinproduktegesetz (MPG), das Bauproduktengesetz (BauPG) oder die Verordnungen zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG). Die CE-Kennzeichnung ist also nicht nur EU-weit, sondern auch national gesetzlich geregelt.

Kennzeichnungspflicht nicht nur für neue Produkte

Die EU-Richtlinien gelten für Produkte, die auf dem Gemeinschaftsmarkt (einschließlich Island, Liechtenstein, Norwegen, Schweiz) erstmalig in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden sollen. Folglich gelten die Richtlinien für die in den EU-Mitgliedsstaaten hergestellten neuen Produkte sowie für die aus Drittstaaten importierten neuen und gebrauchten Produkte.

Auch eine Altmaschine, die erheblich verändert wurde, beispielsweise in Leistung oder Bauart, kann im Einzelfall als neue Maschine angesehen werden. Damit muss auch sie den Bestimmungen der anwendbaren Richtlinien entsprechen und mit dem CE-Kennzeichen versehen werden. Andererseits muss ein instandgesetztes Altprodukt nicht neu bewertet werden, wenn die ursprüngliche Leistung, Bauart oder Verwendung unverändert blieb.