Coronakrise: Kurzarbeit in der Handwerkskammer
Kurzarbeit ab 17. Dezember 2020
Ab Donnerstag, 17. Dezember 2020 wird in der Hauptverwaltung und den Bildungszentren Kurzarbeit angezeigt.
Basis ist die zwischen Personalrat und Hauptgeschäftsführung getroffene Regelungsabrede für Mindeststandards bei der Nutzung des Mittels der Kurzarbeit. Durch die Inanspruchnahme dieses wichtigen Instruments soll in dieser außergewöhnlichen Situation Stabilität geleistet werden.
Die Mitarbeiter, die aktuell für Kurzarbeit in Frage kommen, haben von der Personalabteilung heute bereits eine E-Mail mit allen relevanten Informationen zur Vorbereitung auf die Kurzarbeit (Abbau des Resturlaubs 2020, Überstunden) erhalten.
Sollten Sie Fragen zum Thema Kurzarbeit haben, steht Ihnen die Personalabteilung jederzeit unter Telefon 089 5119-470 oder 089 5119-349 bzw. per E-Mail workflow@hwk-muenchen.de zur Verfügung.