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Maßnahmen gehen aber nicht weit genug - Handwerk sieht NachbesserungsbedarfEEG-Novelle ist ein richtiger Schritt

1. Oktober 2020 - Statement von Präsident Peteranderl

„Das Handwerk fordert schon lange, dass die Finanzierung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien neu geordnet werden muss. Die EEG-Novelle 2021, die nun vom Bundeskabinett beschlossen wurde, ist dabei ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings gehen die Maßnahmen nicht weit genug“, betonte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Um den Ausbau der Erneuerbaren Energien zu beschleunigen, hat die Bundesregierung die EEG-Novelle 2021 auf den Weg gebracht. Ziel ist es bis 2030 den Strombedarf zu 65 % aus erneuerbaren Energien zu decken. Dazu soll der Ausbau der Photovoltaikanlagen von derzeit knapp 50 auf 100 Gigawatt erhöht werden. Große Solaranlagen auf Gewerbedächern mit mehr als 500 Kilowatt Leistung sollen dabei nur noch über Ausschreibungen gefördert werden.

Um den Ausbau der Windkraft im windarmen Süden Deutschlands zu fördern, soll eine Südquote bei Ausschreibungen festgelegt werden. Zur Dämpfung der Kosten wurden bereits im Rahmen des Konjunkturpakets Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt beschlossen, um die EEG-Umlage im Jahr 2021 auf 6,5 Ct./kWh und im Jahr 2022 auf 6,0 Ct./kWh zu deckeln.

Diese Beschlüsse gehen aus Sicht des Handwerks nicht weit genug und sind teilweise sogar kontraproduktiv.

  • Grundsätzlich wäre eine deutlich stärkere Absenkung der EEG-Umlage erforderlich.
  • Die Begünstigungen für Großverbraucher im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung sollten nicht länger durch die anderen Stromverbraucher wie etwa Handwerksbetriebe finanziert werden. Stattdessen sind auch dafür Bundesmittel einzusetzen.
  • Die Begünstigungen müssen darüber hinaus auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt werden. Hier ist es kontraproduktiv, zu verhindern, dass Unternehmen, die durch die Absenkung der EEG-Umlage beziehungsweise aufgrund der Rezession die notwendigen Schwellenwerte nicht mehr erreichen, aus der Besonderen Ausgleichsregelung herausfallen.
  • Im Rahmen der neu eingeführten Ausschreibungspflicht für PV-Dachanlagen darf der erzeugte Strom nicht mehr selbst genutzt, sondern muss eingespeist werden. Damit sinkt der Anreiz erheblich, solche Anlagen zu installieren. Die Eigenstromerzeugung sollte aber grundsätzlich von der EEG-Umlage ausgenommen werden.
  • Die Südquote für den Ausbau der Windkraft kann zwar einerseits zur Reduzierung der Kosten für den Netzausbau führen. Zu berücksichtigen ist aber, dass die Installation von Anlagen an weniger geeigneten Standorten andererseits die Kosten der Stromerzeugung erhöht. Ein weiterer Strompreisanstieg ist aber unbedingt zu vermeiden.

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Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik, Statistik

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