Geplanter Gebäudetyp EEinfacher bauen, rechtssicher abweichen
5. November 2026 – Statement von Präsident Peteranderl
„Der vom Bundesjustizministerium vorgelegte Entwurf für einen gesetzlichen Basisstandard beim Bauen ist ein Schritt in die richtige Richtung. Durch vereinfachte Standards lassen sich Baukosten senken und dringend benötigter Wohnraum schneller schaffen. Entscheidend ist dabei, dass Abweichungen rechtssicher vereinbart werden können und Handwerksbetriebe keine Mängelhaftung befürchten müssen, wenn von bislang üblichen Standards abgewichen wird“, sagt der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.
Mit dem Referentenentwurf soll erstmals ein gesetzlicher Basisstandard für Bauvorhaben, der sogenannte „Gebäudetyp E“, im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden. Ziel ist es, einfacheres, schnelleres und kostengünstigeres Bauen zu ermöglichen und gleichzeitig mehr Rechtssicherheit zu schaffen.
Opt-in Modell vorgesehen
Vorgesehen ist ein Opt-in-Modell: Bauherren und Auftragnehmer können ausdrücklich vereinbaren, dass für ihr Bauvorhaben der gesetzliche Basisstandard gelten soll. Ohne eine solche Vereinbarung bleiben die üblichen Qualitätsstandards maßgeblich. Für die Bau- und Ausbauhandwerke schafft dies Planungssicherheit und verhindert, dass ein abgesenkter Standard unbemerkt zum Regelfall wird.
Aus Sicht des Handwerks setzt der Entwurf an den richtigen Stellen an. Künftig soll es einfacher werden, von bestimmten Komfort- und Ausstattungsstandards abzuweichen, ohne dass daraus automatisch rechtliche Risiken entstehen. Das erleichtert die Vertragsgestaltung, schafft Rechtssicherheit und kann dazu beitragen, Baukosten zu senken und Projekte wirtschaftlicher umzusetzen.
Kritisch sieht die Handwerkskammer hingegen die vorgesehene Möglichkeit der Länder, zusätzliche Mindestanforderungen festzulegen. Bereits heute unterscheiden sich die Technischen Baubestimmungen zwischen den Bundesländern. Werden weitere landesspezifische Vorgaben geschaffen, drohen unterschiedliche rechtliche Maßstäbe für denselben Gebäudetyp. Für die Betriebe würde das die Anwendung unnötig erschweren.
„Wir brauchen möglichst einheitliche Rahmenbedingungen im gesamten Bundesgebiet. Unterschiedliche Anforderungen von Land zu Land würden den angestrebten Bürokratieabbau konterkarieren und insbesondere überregional tätige Betriebe belasten“, betont Peteranderl. Die Handwerkskammer für München und Oberbayern fordert deshalb eine enge Bund-Länder-Abstimmung sowie transparente und rechtssicher zugängliche Regelungen für die Betriebe.
Der Gesetzentwurf befindet sich derzeit in der Ressortabstimmung. Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind daher noch Änderungen möglich.