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Gefördertes LangzeitpraktikumEinstiegsqualifizierung (EQ)

Inhalt und Besonderheiten

Die Einstiegsqualifizierung bietet Jugendliche ohne Ausbildungsplatz die Möglichkeit, über ein qualifiziertes Langzeitpraktikum in einen Beruf einzusteigen. Die EQ orientiert sich inhaltlich eng an den Ausbildungsinhalten des 1. Lehrjahres.

Den Jugendlichen werden Inhalte des Berufsbildes anhand sogenannter Qualifizierungsbausteine vermittelt. Diese  Qualifizierungsbausteine umfassen
 in sich abgeschlossene einfache Ausbildungsinhalte mit zeitlichen Richtwerten.

Sofern für den Jugendlichen die gesetzliche Berufsschulpflicht besteht, muss diese erfüllt werden.

Die Jugendlichen erhalten am Ende der erfolgreich absolvierten EQ ein betriebliches Zeugnis. Die Handwerkskammer stellt auf Antrag ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an der EQ aus.

 

Gabriele Dietz

Lehrlingsrolle

Telefon 089 5119-204

Fax 089 5119-321

gabriele.dietz--at--hwk-muenchen.de





Zielgruppe

  • Jugendliche unter 25 Jahren, die eine Ausbildung suchen und bis 30. September keinen Ausbildungsplatz gefunden haben
  • Jugendliche, die noch nicht in vollem Umfang ausbildungsreif sind
  • in begründeten Einzelfällen auch Personen, die älter als 25 Jahre sind


Vorteile für den Betrieb

  • Betriebe  können die Jugendlichen im EQ näher kennenlernen die ihre praktischen Begabungen genauer einschätzen.
  • Jugendliche können durch das mehrmonatige EQ gezielt an die Erfordernisse einer Ausbildung herangeführt werden. Der Übergang in ein Berufsausbildungsverhältnis ist dabei jederzeit möglich.
  • Für den Betrieb besteht keine Pflicht zur Übernahme in eine Ausbildung. Auch die Anrechnung der gesamten Dauer der EQ auf eine nachfolgende Berufsausbildung erfolgt freiwillig.
  • Das EQ-Verhältnis endet durch die Befristung zum Zeitablauf (ohne Kündigung).




Vorteile für den EQ-Teilnehmer

  • Kennenlernen der Arbeitsrealität und die Anforderungen dieses Betriebes
  • Unabhängig von den bisherigen Schulnoten kann der EQ-Praktikant seine Stärken und sein Interesse für diesen Beruf zeigen




Förderung durch die Agentur für Arbeit

Die Förderung durch die zuständige Agentur für Arbeit beginnt jeweils ab dem 1. Oktober für Schulabgänger eines Kalenderjahres.  Ausnahme: Bei Jugendlichen, die die allgemeinbildende Schule bereits im Vorjahr oder noch früher verlassen haben, kann die Einstiegsqualifizierung bereits ab 1. August eines Kalenderjahres beginnen (sog. Altbewerber).

Damit eine Förderung erfolgen kann, muss das EQ-Praktikum eine Mindestdauer von sechs Monaten haben, ab dem 01.04.2024 reicht eine Mindestadauer von vier Monaten. Diese Laufzeit kann bis auf maximal zwölf Monate ausgedehnt werden. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass das EQ spätestens bis zum Beginn des nächsten Ausbildungsjahres, also dem 31. August beendet sein muss, da den Jugendlichen nach Möglichkeit ein nahtloser Übergang in eine reguläre Ausbildung im Betrieb ermöglicht werden soll.

Arbeitgeber, die eine betriebliche EQ durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung bis zu einer Höhe von 262 Euro monatlich zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag des Jugendlichen gefördert werden.

Teilnehmer an einer EQ können durch Übernahme der Fahrkosten gefördert werden.

Vor Beginn des EQ-Praktikums muss die Förderfähigkeit des Jugendlichen mit der zuständigen Agentur für Arbeit geklärt werden!





 

Brücke in die Berufsausbildung

 Informationen der Bundesagentur für Arbeit