Entsendemeldung von Arbeitskräften nach Österreich nur noch elektronisch möglich!
Wenn Sie Ihre Mitarbeiter zum Arbeiten nach Österreich schicken, muss dies spätestens eine Woche vor Arbeitsaufnahme der ZKO (Zentralen Koordinationsstelle des Bundesministeriums für Finanzen für die Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung) gemeldet werden. Diese ZKO3-Meldung ist nunmehr ausschließlich elektronisch möglich.
Sobald Sie das Web-Formular unter bmf.gv.at ausgefüllt und versendet haben, können Sie ein PDF-Dokument mit einer vom System automatisiert vergebenen Transaktionsnummer erstellen. Diese Transaktionsnummer ist der Beleg für die elektronische Übermittlung.
Wichtig ist es, das gesendete Dokument abzuspeichern, es wird keine Empfangsbestätigung übermittelt. Zu einer bestehenden Erstmeldung können unter Angabe der Transaktions-Nummer eine Nachmeldung von Arbeitnehmern (Formular ZKO 3 N) oder eine Verlängerung einer Entsendung (Formular ZKO 3 V) durchgeführt werden. Eine Übermittlung von Formularen, welche keine Transaktionsnummer tragen, ist per Mail Fax oder Post nicht mehr zulässig!
Ihr Ansprechpartner hilft Ihnen gerne weiter!