Erleichterter Arbeitsmarktzugang für ausländische Bewerber - Positivliste veröffentlicht
Seit 1. Juli 2013 ist die Verordnung zur Änderung des Ausländerbeschäftigungsrechts in Kraft. Die neue Beschäftigungsverordnung erleichtert insbesondere für Nicht-Akademiker in bestimmten Mangelberufen den Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt.
Nach der „Blauen Karte EU“ für Hochqualifizierte, dem Anerkennungsgesetz für ausländische Berufsabschlüsse und leichteren Einstiegschancen für Studierende aus Nicht-EU-Staaten ist dies ein weiterer Schritt, den unkomplizierten Zugang für Beschäftigte aus den sogenannten Drittstaaten zum deutschen Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Gleichzeitig soll mit dieser qualifizierten Zuwanderung dem Fachkräftemangel auf dem deutschen Arbeitsmarkt entgegen getreten werden.
Die Bundesagentur für Arbeit ermittelt, ob ein entsprechender Bedarf an Fachkräften am Arbeitsmarkt besteht. Hierzu wird eine sogenannte „Positivliste“ über die Auswertung der Arbeitsmarktstatistik erstellt. Grundlage dieser „Positivliste“ ist die Engpassanalyse der Bundesagentur für Arbeit. Die „Positivliste“ enthält die Berufe, in denen Absolventen von Ausbildungsberufen aus Staaten außerhalb der Europäischen Union Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt haben. Voraussetzung für den erleichterten Zugang ist die Feststellung der Gleichwertigkeit des ausländischen Ausbildungsabschlusses mit einer deutschen Ausbildung auf Grundlage des Anerkennungsgesetzes. Zudem muss im jeweiligen Beruf ein Engpass bestehen, also auf dem deutschen Arbeitsmarkt freie Arbeitskräfte mit einer bestimmten Ausbildung fehlen.
Die „Positivliste“ umfasst Berufe auf Fachkräfte- oder Spezialistenniveau. Akademische Berufe oder Berufsgruppen, für die aufgrund bestehender Zuwanderungsrichtlinien bereits andere Zuwanderungstatbestände bestehen (z.B. „Blaue Karte EU“) sind nicht enthalten. Die Liste wird in regelmäßigen Abständen durch die Bundesagentur für Arbeit an die Arbeitsmarktentwicklung angepasst.
Die „Positivliste“ wird in jeweils aktueller Fassung auf der Homepage der Zentrale für Auslands- und Fachvermittlung (ZAV) veröffentlicht. Weitere Informationen entnehmen Sie der entsprechenden „Positivliste“.
Weiterführende Links
Zulassung zum deutschen Arbeitsmarkt – Information der Bundesagentur für Arbeit
Positivliste der Bundesagentur für Arbeit
Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit von Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz)
Ergänzende Links
Berufsanerkennungsverfahren bei der Handwerkskammer für München und Oberbayern
August 2013