Mehmet Ilbeyi

Fortbildungsprüfung "Geprüfte/r Make-Up Artist - Visagist/in (HWK)"

Termine


  • 11. März 2027 Praxis
  • 12. März 2027 Theorie

Anmeldeschluss

  • Anmeldeschluss ist 4 Wochen vorher.


Prüfungsgebühr: 458 Euro



Zulassungsvoraussetzungen

  1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Gesellenprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Kosmetiker/in oder Friseur/in bestanden hat, oder wer im Friseurbereich sowie Kosmetik- oder Make-Up-Bereich mindestens vier Jahre praktisch tätig war.
  2. Abweichend von Abs. 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeug-nissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen er-worben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
  3. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind bei der Zulassung zur Prüfung zu berücksichtigen.


 

Barbara Bauer

Fortbildungsprüfungen

Telefon 089 5119-284

Barbara.Bauer--at--hwk-muenchen.de