Makupsession
Mehmet Ilbeyi

Fortbildungsprüfung "Geprüfter Make-Up Artist - Visagist (HWK)"

Termine

  • 12. September 2024 Theorie
  • 13. September 2024 Praxis

Anmeldeschluss

  • Anmeldeschluss ist ein Monat vorher


Prüfungsgebühr: 440 Euro



Zulassungsvoraussetzungen

  1. Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Gesellenprüfung in den anerkannten Ausbildungsberufen Kosmetiker/in oder Friseur/in bestanden hat, oder wer im Friseurbereich sowie Kosmetik- oder Make-Up-Bereich mindestens vier Jahre praktisch tätig war.
  2. Abweichend von Abs. 1 kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeug-nissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, dass er Kenntnisse, Fertigkeiten und Erfahrungen er-worben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen.
  3. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind bei der Zulassung zur Prüfung zu berücksichtigen.


 

Barbara Bauer

Fortbildungsprüfungen, Gesellen-, Abschluss- und Umschulungsprüfungen

Telefon 089 5119-284

Barbara.Bauer--at--hwk-muenchen.de