Ball Netz Fußball
LVDESIGN / Fotolia.com

Was Handwerksbetriebe bei der Werbung beachten solltenFußball-Europameisterschaft 2016: Was ist erlaubt?

Am 10. Juni 2016 beginnt die Fußball-Europameisterschauft in Frankreich. Die UEFA ist Inhaberin sämtlicher kommerzieller Rechte und Lizenzen in Zusammenhang mit der Europameisterschaft.

Betriebe, die mit der EM werben möchten, müssen zwingend auf das Markenrecht der UEFA achten, denn die UEFA hat exklusive Werberechte für die Fußball-Europameisterschaft in Frankreich verkauft. Bitte beachten Sie bei Werbemaßnahmen, wie beispielsweise die Verwendung bestimmter Worte und Schriftzüge oder Logos sowie beim Public Viewing die Rechte. Entscheidend ist die Abklärung des jeweiligen Einzelfalls.

Bei Fragen zu diesem Thema und zu anderen zivil- und wirtschaftsrechtlichen Themen beraten und unterstützen Sie die Handwerkskammer-Rechtsexperten Kathrin Rose-Hildmann und Holger Scheiding.

 Ansprechpartner

 

Holger Scheiding

Rechtsanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht

Telefon 089 5119-258

Fax 089 5119-208

holger.scheiding--at--hwk-muenchen.de