Thomas Einberger, www.argum.com

Öffentliche Auftragsvergabe Handwerk fordert Beibehaltung der Fach- und Teillosvergabe

06.  August 2026 – Statement von Präsident Peteranderl

„Von einem funktionierenden Wettbewerb bei der öffentlichen Auftragsvergabe profitieren Auftraggeber durch wettbewerbsbedingt niedrigere Kosten und Handwerksbetriebe durch faire Auftragsvergabe. Die Fach- und Teillosvergabe muss deshalb ohne Wenn und Aber beibehalten werden“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl. 

Die Fach- und Teillosvergabe ist seit langem das zentrale Instrument, um kleine und mittlere Handwerksbetriebe gleichberechtigt an öffentlichen Aufträgen teilhaben zu lassen. Trotzdem wird immer wieder von verschiedenen Seiten gefordert, es aufzuweichen oder abzuschaffen. Dem stehen jedoch klare Argumente für die ungeschmälerte Beibehaltung gegenüber. 

  • Erst durch die Losvergabe werden gleichberechtigte Wettbewerbsbedingungen geschaffen, denn nur durch die Aufteilung der Vergabe in Fach- und Teillose können sich auch kleinere und mittlere Handwerksbetriebe an größeren Bauprojekten beteiligen. 
  • Die Losvergabe führt zu mehr Wettbewerb und damit auch zu günstigeren Kosten für die öffentlichen Auftraggeber und zu geringerer Belastung für die Steuerzahler. 
  • Zudem führt die Losvergabe zu einer besseren Risikostreuung für die öffentlichen Auftraggeber, denn der Ausfall von einem von vielen Auftragnehmern ist organisatorisch besser zu verkraften als der Ausfall eines großen Übernehmers. 
  • Die Lösung, Generalübernehmer zu verpflichten, KMU bei Unteraufträgen zu berücksichtigen, ist unbefriedigend, da sie kaum zu kontrollieren wäre und die Handwerksbetriebe in eine Subunternehmerrolle drängen würde. 
  • Die Klage der Kommunen und Länder, dass sie unter Personalmangel in den Vergabestellen leiden und deshalb die aufwendige Koordination verschiedener Gewerke nicht leisten können, zeugt von falscher Schwerpunktsetzung in der Personalpolitik, denn es muss im ureigenen Interesse der öffentlichen Auftraggeber sein, eine kompetente Begleitung und Kontrolle ihrer eigenen Bauprojekte sicherstellen zu können und sich nicht allein auf einen Generalübernehmer verlassen zu müssen. Die Lösung muss deshalb hier sein, die Beschaffungsstrukturen der öffentlichen Auftraggeber wieder zu professionalisieren. 
  • Die Aufweichung der Losvergabe könnte verfassungsrechtlich problematisch sein, da die Berufsfreiheit nach Artikel 12 Grundgesetz (das Recht, am Markt teilzunehmen und die sich ergebenden Chancen zu nutzen) verletzt sein könnte. 
  • Auch der aktuelle Koalitionsvertrag der Bundesregierung bekennt sich ausdrücklich zum Grundsatz einer mittelstandsfreundlichen Vergabe. Zudem würde die Aufweichung der Losvergabe gegen geplantes EU-Recht verstoßen, das die Losvergabe sogar verpflichtend machen will. 
















 

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik, Statistik

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