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Goran Gajanin, daskraftbild.com

Mit Steuerentlastungen mehr Nachfrage und Investitionen schaffenHandwerk lehnt Steuererhöhungen ab

03. September 2020 - Statement von Präsident Peteranderl

„Steuererhöhungen, auch und gerade wenn sie sich ‚nur‘ auf sog. Besserverdiener beziehen, sind eindeutig der falsche Weg – vor allem in einer Zeit, in der alle Handwerksbetriebe noch lange mit den Folgen der Corona-Krise und viele um die blanke Existenz kämpfen“, sagte der Präsident der Handwerkskammer für München und Oberbayern Franz Xaver Peteranderl.

Das Handwerk fordert schon seit langem, die Steuerpolitik einer Generalrenovierung zu unterziehen und vor allem die kleinen und mittleren Betriebe spürbar zu entlasten. Nur so können diese die Folgen der Corona-Krise besser überstehen und sich den aktuellen Herausforderungen wie Digitalisierung sowie Ausbildung und Fachkräftesicherung erfolgreicher stellen.

Vor allem folgende steuerpolitische Maßnahmen sollten jetzt angepackt werden:

· Notwendig sind Entlastungen bei der Einkommensteuer durch den schnellen und vollständigen Abbau des Solidaritätszuschlags sowie eine Absenkung des Tarifs und eine Begradigung des sogenannten Mittelstandsbauchs.

· Die bereits flexibilisierte Möglichkeit des Verlustrücktrages ist eine richtige Entlastungsmaßnahme, die allerdings krisenbedingte Verluste nur unzureichend ausgleichen kann. Zur längerfristigen Liquiditätssicherung sollte daher die betragsmäßige Begrenzung gestrichen und ein Rücktrag auch in vor dem letzten Veranlagungszeitraum liegende Jahre ermöglicht werden

·  Die Abschreibungsbedingungen sind zu verbessern, beispielsweise durch eine weitere Anhebung der Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter sowie die dauerhafte Beibehaltung der befristet eingeführten degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter.

· Die Konditionen beim Investitionsabzugsbetrag sollten verbessert werden, z.B. durch Verlängerung der Ansparzeit, Erhöhung der Höchstgrenzen und Ausdehnung des Kreises der Berechtigten.

· Der Schwellenwert für die Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer sollte weiter angehoben werden.

· Der Zinssatz für Steuernachzahlungen sollte angesichts der anhaltenden Niedrigzinsphase von derzeit einem halben Prozent für jeden vollen Monat auf ein marktübliches Niveau abgesenkt und vergleichbar den Verzugszinsen an den Basiszinssatz gekoppelt werden.

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Ansprechpartner

Robert Fleschütz

Abteilungsleiter Wirtschaftspolitik und Statistik

Telefon 089 5119-117

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Im Titelbild gezeigter Ausbildungsberuf

Feinwerkmechaniker