Die Handwerkskammer. Ein starker Partner.
Handwerkskammer für München und Oberbayern

Ihr Handwerkskammerbeitrag

Die Beiträge zur Handwerkskammer dienen dazu, das gesamte Angebot der Handwerkskammer als Dienstleister zu gewährleisten und dienen der Finanzierung der Tätigkeit der Handwerkskammer als öffentlich-rechtliche Körperschaft durch ihre Mitglieder. Beitragspflichtig sind alle bei den Handwerkskammern eingetragenen Betriebe, unabhängig von ihrer Rechtsform.

Natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften zahlen also genauso Beiträge wie Filialen, deren Hauptbetrieb außerhalb des Kammerbezirks liegt.