Informationen zur E-Bilanz

Für Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen, müssen bilanzierungspflichtige Unternehmen ihre Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

Broschüre

Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat zum Thema E-Bilanz eine Broschüre veröffentlicht, die über die Einführung der E-Bilanz informiert. Im Kapitel „E-Bilanz-Nachgefragt“ werden häufig im Zusammenhang mit der E-Bilanz auftretende Fragen beantwortet.

Die Broschüre des BMF finden Sie unter bundesfinanzministerium.de

FAQ-Katalog

Auf der von der Finanzverwaltung betriebenen Internetseite "esteuer.de" (hier unter den Rubriken „Weitere Informationen“ - „FAQ“) ist ein FAQ-Katalog zur E-Bilanz veröffentlicht. Auf 19 Seiten werden hier häufig gestellte Fragen an die Finanzverwaltung zum Thema „E-Bilanz“ beantwortet.

Den FAQ-Katalog finden Sie unter esteuer.de

Cristina Schollmeyer-Tewes

Steuerrecht und Steuerpolitik

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