De-Mail

Mehr Sicherheit durch die De-Mail

Am 3. Mai 2011 ist das De-Mail-Gesetz in Kraft getreten. Handwerksbetriebe können durch diese Variante der E-Mail nun im elektronischen Geschäftsverkehr von höheren Sicherheitsstandards profitieren.

Kernstück der Neuerung ist die Möglichkeit, auch bei der elektronischen Kommunikation die Identität des Kommunikationspartners sowie den Zugang der Nachricht beim Empfänger nachzuweisen.

Die Nutzung der sogenannten De-Mail ermöglicht es Handwerksbetrieben damit, auch wichtige und fristgebundene Dokumente, wie z.B. Vertragsangebote oder Abnahmeerklärungen, rechtssicher und beweisbar zu verschicken und dabei Kosten zu reduzieren.

Daneben soll die De-Mail auch mehr Schutz vor dem Mitlesen oder Verändern versendeter Nachrichten und Dokumente bieten.

Ansprechpartner

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Syndikusanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht

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Rechtsanwalt, Zivil- und Wirtschaftsrecht

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